Was sich 2026 ändert 28.12.2025 12:41 Uhr
2026 steigt der Mindestlohn und für Rentnerinnen und Rentner könnte es mehr Geld geben – für Kinder auch. Auch steuerliche Entlastungen treten in Kraft. Ein Überblick, was auf Bürger:innen im neuen Jahr zukommt.
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch für Auszubildende ist allgemein etwas mehr Geld drin. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Auch in den weiteren Ausbildungsjahren gibt es höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1014 Euro monatlich.
Höhere Minijob-Grenze
Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.
Lachgas-Verbot für Minderjährige
Das als Partydroge populäre Lachgas wird für Kinder und Jugendliche künftig verboten. Das heißt, die Abgabe an Kinder ist nicht erlaubt, auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten werden verboten. Gelten sollen die neuen Vorgaben voraussichtlich ab April 2026.
Zusatzbeiträge steigen
Millionen Versicherte müssen mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen. Nach einer Auswertung von Vergleichsportalen haben mit Stand Mitte Dezember schon 20 Krankenkassen einen Anstieg für ihre Kunden angekündigt. Betroffen sind etwa Versicherte der zwei großen bundesweiten Krankenkassen. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) steigt der Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent. Die DAK-Gesundheit erhöht ihn von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent.
Neue Funktionen in der ePA
Für die elektronische Patientenakte (ePA) kommen 2026 neue Funktionen. Neben der den Apotheken bisher bekannten Medikationsliste (eML) soll der elektronische Medikationsplan (eMP) kommen, in dem Ärzt:innen und Apotheker:innen die Medikationsliste auch manuell ergänzen können, sodass alle Medikamente – auch OTC und Betäubungsmittel (BtM) – und deren verordnete Dosierung auftauchen. Versicherte sollen über ihre ePA-App Pushnachrichten bei neuen Zugriffen auf die Akte bekommen können. Auch die bisher nicht mögliche Volltextsuche soll kommen.
DiGA per E-Rezept
Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) sollen 2026 auch elektronisch verschrieben werden können. Die Pilotierung läuft bereits. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten sich im Juni auf die Neuerung geeinigt.
Cannabis-Versandverbot
Geht es nach dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) kommt im kommenden Jahr auch ein Versandverbot für Medizinalcannabis. Damit wolle man dem Wildwuchs, der seit der durch Karl Lauterbach (SPD) angestoßenen Legalisierung entstanden ist, begegnen. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Medizinal-Cannabisgesetz ändern – mit dem Ziel, das derzeit geltende Gesetz auf seinen ursprünglichen Kerngedanken zurückzuführen“, erklärte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Es hätten sich Modelle etabliert, mit deren Hilfe man sich ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt Cannabis nach Hause schicken lassen könne. „Unser Ziel ist es, den Missbrauch der Regelungen zu bekämpfen und die Zahl nicht medizinisch notwendiger Verschreibungen zu reduzieren.“
Wahljahr
Fünf Bundesländer wählen absehbar neue Landesparlamente. Baden-Württemberg beginnt am 8. März, am 22. März wählen die Menschen in Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag, am 6. September ist dann Sachsen-Anhalt dran. Am 20. September gibt es Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Steuerfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9756 Euro angehoben.
Rentenerhöhung
Rentner:innen können sich auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen: Ihre Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um die 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der Wert ist aber nur eine Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt das Bundeskabinett immer erst im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest.
Mehr Geld bei Kindern
Das Kindergeld wird zum 1. Januar um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat erhöht.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Ob die Änderung spürbar wird, ist unklar. Gastronomen dämpften vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken.
Aktivrente
Wer sich in der Rente noch etwas dazuverdienen möchte, bekommt steuerliche Vorteile. Beschäftigte im Rentenalter dürfen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Die Vorteile gelten nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8450 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5812,50 Euro pro Monat steigen.
Deutschlandticket wird teurer
Ein Jahr nach der ersten Preiserhöhung wird das Deutschlandticket noch mal teurer: Ab Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen nach Branchenangaben das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht.
Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler
Die Steuerpauschale für Übungsleiter steigt von 3000 auf 3300 Euro. Die Ehrenamtspauschale wird von 840 auf 960 Euro angehoben. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter.
Weniger Kosten für Gas?
Ab Januar fällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden weg. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren und machte bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise nicht automatisch.