Kabinett beschließt Lachgas-Verbot

Warken: Missbrauch bestmöglich unterbinden 02.07.2025 15:11 Uhr

Berlin - 

Lachgas, das zunehmend als Partydroge konsumiert wird, soll für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten werden. Das Bundeskabinett brachte den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg, der Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Verboten werden sollen generell der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die teils als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden, soll mit den Plänen ebenfalls deutlich beschränkt werden.

„Wir sehen Entwicklungen, die wir mit Sorge betrachten – nämlich den erhöhten und den missbräuchlichen Konsum von Lachgas, aber auch K.o- Tropfen“, erklärte Warken. Vorallem gefährdet seien Kinder und Jugendliche. Ziele des Gesetzes sei es, den Missbrauch von Lachggas als Partydroge einzudämmen und den Handel und Vertrieb von Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol zu erschweren, die von Kriminellen als K.o-Tropfen eingesetzt werden, um Vergewaltungs- und/oder Raubdelikte zu begehen.

In beiden Fällen würden Wirkstoffe zweckentfremdet, die eigentlich für gewerbliche und industrielle Zwecke zugelassen seien. „Und diesen Missbrauch wollen wir so weit wie möglich unterbinden“, betont Warken. „Wir sind zwar kein Spaßverderber als Bundesregierung, aber Lachgas hat – meine ich – weder was mit Party noch mit Spaß zu.“ Die Folgen des missbräuchlichen Konsums können gravierend sein. Von Lähmungen oder Berusstlosigkeit, bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden.

Gewerbliche Nutzung weiterhin möglich

Weil die Chemikalien verbreitet zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Stoffe künftig unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fallen. Dieses Gesetz zu erweitern, so Warken weiter, ist eine Daueraufgabe, denn es würden stetig neue Stoffe auf den Markt kommen. Auch in Zukunft wolle man schnell reagieren können. „Wir haben auch ein weiteres Problem aufgetan, nämlich neue LSD-Derivate, die auch teilweise an Automaten verkauft werden.“ Ein entsprechendes Verbot sei bereits in Arbeit.

Auf Nachfrage zum Haushalt und möglichen weiteren Geldern zur Stabilisierung der Krankenkassen wies Warken darauf hin, dass sich der Haushalt noch im parlamentarischen Verfahren befindet.

Der heute beschlossene Entwurf kommt jetzt in den Bundestag, der das Gesetz beschließen soll. In Kraft treten sollen die Neuregelungen dann drei Monate nach der Verkündung – zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten sowie von Altersprüfungen. Einen Entwurf für Verkaufsverbote hatte auch schon Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt. Einige Städte und Länder führten daher eigene Regelungen ein.