Digitalgesetz

„Dammbruch“: Hausärzte warnen vor Kassen-Zugriff auf ePA 22.10.2026 16:59 Uhr

Berlin - 

Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte warnen vor geplanten Möglichkeiten für die Krankenkassen, Einsicht in die elektronischen Patientenakten (ePA) der Versicherten zu nehmen. „Das wäre ein Dammbruch und würde das Vertrauen der Menschen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter schwächen“, sagte Dr. Markus Blumenthal-Beier, einer der zwei Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, im „Spiegel“.

Die geplante entsprechende Regelung sieht als Voraussetzung einer Einsichtnahme eine Zustimmung der Versicherten voraus. Sie ist in einem derzeit im Bundestag beratenen Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen enthalten, das noch die Vorgängerin von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, Nina Warken (beide CDU), zum Ende ihrer Amtszeit vorgelegt hatte.

Was ist mit dem Digitalgesetz geplant?

Eine Regelung des Entwurfs sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen Daten aus einer ePA verarbeiten dürfen, wenn ihnen diese mit Einwilligung des Versicherten zur Verfügung gestellt werden und sie der Erkennung bestimmter Leiden und Risiken dienen. Das sind unter anderem seltene Erkrankungen, Krebs, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder drohende Pflegebedürftigkeit. Auch ob nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Anlass für eine Impfung besteht, soll so erkannt werden können.

Generell will die Regierung mit dem Gesetz die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte sowie unter anderem für Ärzte und Kliniken mit verschiedenen Maßnahmen stärker in die Versorgung bringen. Gesundheitsdaten sollen zudem besser für Forschung, Innovation und Versorgung genutzt werden können.

Ärzte fordern Aufklärung der Patienten

Blumenthal-Beier mahnte, beim Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dürfe „es keinen Verhandlungsspielraum geben“. Die Regierung konterkariere Beteuerungen, nur Patienten und Ärzte dürften in die ePA schauen. Dass die erforderlichen Einwilligungen transparent erfolgen würden, bezweifelte der Verbandschef. Die Menschen müssten ausdrücklich auf „die massiven Folgen“ ihrer Entscheidung hingewiesen werden, forderte er. „Ein Hinweis, der sich irgendwo in den AGB versteckt, darf kein Freifahrtschein sein, um in die intimsten Daten der Patienten zu schauen.“