Kassenabschlag

Vorerst bleibt's bei 2,30 Euro Alexander Müller, 01.02.2010 12:31 Uhr

Berlin - 

Die Umsetzung des neuen Kassenabschlags ist wieder in weite Ferne gerückt: Das Sozialgericht Berlin hat einen Eilantrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) abgelehnt, nach dem der neue Rabatt trotz Klage sofort angewendet werden sollte. Damit bleibt es vorläufig bei dem alten Abschlag von 2,30 Euro.

Die Schiedsstelle hatte mit den Stimmen der drei unabhängigen Vorsitzenden am 21. Dezember eine Absenkung des Rabatts von 2,30 Euro auf 1,75 Euro festgelegt. Der neue Abschlag sollte ab sofort und rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 gelten. Die Vertreter der Krankenkassen hatten geschlossen gegen den Schiedsspruch gestimmt.

Anfang des Jahres war der GKV-Spitzenverband gegen die Entscheidung vor das Berliner Sozialgericht gezogen. Da die Klage aufschiebende Wirkung hat, kann der neue Abschlag bislang nicht umgesetzt werden. Das wollte der DAV mit dem Eilantrag durchsetzen, zumal sich ein Verfahren durch alle Instanzen über Jahre hinziehen könnte.

Einen Versuch wird der DAV noch unternehmen, die Anpassung doch schon vor einer gerichtlichen Entscheidung durchzusetzen: Man werde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin einlegen, sagte ein Sprecher des DAV.