Arzneimittelskandal

Verwirrung um Lunapharm-Anklage Lothar Klein, 15.10.2019 12:11 Uhr

Berlin - 

Der Fall Lunapharm sorgt weiter für Schlagzeilen: Das ARD-Magazin Kontraste und die Postdamer Neueste Nachrichten (PNN) berichten über eine bevorstehende Anklage gegen Lunapharm Geschäftsführerin Susanne Krautz-Zeitel. Weder die Postdamer Staatsanwaltschaft noch das Landgericht wollen das bislang bestätigen. Und bei Lunapharm ist noch keine Klageschrift eingegangen. Daraufhin fordert Lunapharm nun von der Postdamer Staatsanwaltschaft ultimativ Aufklärung.

Wie die Informationen über die Anklage in die Medien gelangt sind, sorgt für Verwirrung. Ein Pressesprecher des Landgerichts weist zurück, dass die Information weitergegeben wurde. Das Landgericht habe weder gegenüber Kontraste noch einem anderen Medium die Anklage bestätigt. Normalerweise werden zunächst die Betroffenen über die Anklage informiert. Außerdem sei Krautz-Zeitel vor der Anklageerhebung eine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Lunapharm sieht in den Medienveröffentlichungen eine „grobe Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren“ und fordert Aufklärung, wie die Informationen in die Medien gelangen konnten.

„Nach Kontraste-Informationen werden die Geschäftsführerin von Lunapharm und der Inhaber einer griechischen Apotheke beschuldigt, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben, in dem sie mit möglicherweise gefälschten Medikamenten gehandelt haben“, heißt es auf der Kontraste-Internetseite. Auch die PNN berichtete ausführlich über die mutmaßlich erhobene Anklage: Nach PNN-Informationen habe die Potsdamer Staatsanwaltschaft beim Potsdamer Landgericht Anklage wegen Verstößen gegen das Arzneimittelrecht gegen die Geschäftsführerin des Pharmaunternehmens erhoben. Dies sei ein Tatbestand auf den Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren Haft stünden. Sollte das zutreffen, hätte die Staatsanwaltschaft den früher erhobenen Vorwurf der Hehlerei allerdings fallen gelassen.

Unklar ist auch, wie es mit den im Zuge der Ermittlungen gegen Lunapharm beschlagnahmten Arzneimittel weitergeht: Mitte September soll die Ware aufgrund eines Beschlusses vom Amtsgericht Postdam freigegeben worden sein. Einen Tag später soll sie dann wieder vom Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit beschlagnahmt worden sein.

Zum Jahrestag des Lunapharm-Skandals Mitte Juli hatte Krautz-Zeitel öffentlich alle Beschuldigungen zurückgewiesen: „Ich bin unschuldig“. „Alles war so wie es sein musste“, beteuerte Krautz-Zeitel ihre Unschuld. „Jedes Arzneimittel kann ich meiner Tochter, meiner Mutter oder mir selbst geben, dafür lege ich meine Hände ins Feuer.“ Der einzige offene Punkt für die Lunapharm-Inhaberin ist, ob sie von der Athener Apotheke rein rechtlich gesehen Arzneimittel hätte beziehen dürfen oder nicht. Alle anderen, in mehreren Kontraste-Berichten erhobenen Vorwürfe, wies sie zurück. Sie habe sich seit dem ersten ARD-Bericht immer wieder gefragt: „Was wollen die alle?“ Sie habe für alle gehandelten Arzneimittel über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, versicherte sie mehrfach. Seit 30 Jahren sei sie in der Branche aktiv, in einer „ungewöhnlichen“ Nische wie sie zugab, mit ökonomisch interessanten Gewinnspannen.

Ihr Ruf sei jetzt zerstört, das Unternehmen am Boden: Statt wie früher 2,5 Millionen Euro Umsatz pro Monat mache sie jetzt noch 500 Euro. Selbst der Handel mit Kosmetik und Gesundheitsprodukten sei ihr untersagt. „Meine Kunden kauften bei mir, weil sie mir vertrauten, sie haben meinen Namen kaputt gemacht.“ Gegen den RBB läuft eine Schadensersatzklage, gegen das Land Brandenburg und die Staatsanwaltschaft wegen der Beschlagnahme ihrer Arzneimittel auch. Auf 70 Millionen Euro summieren sich die Forderungen. 2018 hatte Lunapharm zuletzt einen Umsatz von 30 Millionen erwirtschaftet.

Auch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich Lunapharm rechtlich angelegt: Das Verwaltungsgericht Köln lehnte aber den Antrag ab, dem Bundesgesundheitsministerium untersagen, auf der Internetseite Angaben zu den in Griechenland bezogenen Krebsmedikamenten zu machen. Lunapharm wollte dem Ministerium zudem verbieten, in den Veröffentlichungen von Diebstahl zu sprechen, da dieser nicht erwiesen sei.

Das Gesundheitsministerium hatte auf der Internetseite zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) auf den „Fall Lunapharm“ hingewiesen. Im Vorwort zum entsprechenden Gesetzentwurf hieß es, dass das Unternehmen Arzneimittel bezogen habe, die „mutmaßlich in griechischen Krankenhäusern gestohlen worden waren“. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiederholte in einer Rede im April, dass es sich um „gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland, die durch Lunapharm auf den deutschen Markt gelangten“ handele.

Im Gerichtsverfahren kündigte das Ministerium an, auch das hochgeladene Skript von Spahns Rede auf der Internetseite mit dem Zusatz „mutmaßlich“ zu versehen. Das Gericht sah daraufhin keine Veranlassung mehr, dem Gesundheitsministerium Angaben zum „Fall Lunapharm“ zu untersagen und wies den Eilantrag des Unternehmens ab. Das Verwaltungsgericht Köln begründete, dass die Veröffentlichung vom Informationsauftrag des Ministeriums über die Motive des Gesetzesvorhabens gedeckt sei und der Information der Öffentlichkeit diene.

Seit Frühjahr 2017 führt die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren gegen Lunapharm. Der Arzneimittelhersteller steht in Verdacht, hochpreisige Medikamente aus griechischen Krankenhäusern illegal erlangt und nach Deutschland importiert zu haben. Als erstes hatte darüber das ARD-Magazin Kontraste berichtet.