Schadenersatz nach Millionenverlust

Versorgungswerk verklagt Apobank 20.05.2026 12:12 Uhr

Berlin - 

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat gestern beim Landgericht Berlin II eine mehr als 2000 Seiten umfassende Schadenersatzklage eingereicht. Insgesamt zwölf Beklagte sollen für die Millionenverluste haftbar gemacht werden. Die Forderungen richten sich unter anderem gegen das Land Berlin, das Aufsicht über das VZB führt, den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) sowie den früheren Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses.

Das VZB wirft den Beklagten vor, ihre jeweiligen Pflichten grob verletzt zu haben. Über ein Jahrzehnt lang sei das Geld der Versicherten entgegen geltender Gesetze und interner Richtlinien angelegt worden, so das VZB: Statt breit gestreut, liquide und sicher zu investieren, floss das Vermögen demnach in hochriskante, illiquide Beteiligungen, etwa in Start-ups, die mittlerweile zum Teil insolvent sind. Sämtliche Prüforgane hätten dabei versagt, diese rechtswidrige Praxis zu erkennen und zu stoppen.

Mehr als die Hälfte des Vermögens der Zahnärzteschaft von einst 2,2 Milliarden Euro ist Stand heute verloren; weitere Verluste könnten folgen. Den rund 11.000 Mitgliedern drohten massive Einbußen bei ihren Rentenansprüchen.

„Es handelt sich um einen Finanz- und mutmaßlich auch Korruptionsskandal, der ohne Beispiel in der Geschichte deutscher Versorgungswerke ist“, sagte Thomas Schieritz, amtierender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses als geschäftsführendem Gremium des Versorgungswerks. „Wer mutwillig gegen Anlagerichtlinien und Gesetze verstoßen hat, ist ebenso verantwortlich wie jene, die ihre Kontrollpflichten verletzt haben – wie das Land Berlin, der Aufsichtsausschuss des VZB, die Wirtschaftsprüfer und auch die Apobank. Hätte auch nur eine dieser Instanzen ihre Arbeit ordentlich gemacht, wäre es nie zu diesen Verlusten gekommen. Schadensersatz zu fordern ist jetzt der einzige Weg, um wenigstens einen Teil der Verluste auszugleichen und Rentenansprüche zu sichern.“

Jahrelange Verfahrensdauer

Das VZB sei verpflichtet, diese Forderungen geltend zu machen – schließlich verwalte es das Vermögen der Mitglieder treuhänderisch, so Schieritz. Das Versorgungswerk rechnet mit einer jahrelangen Verfahrensdauer über alle drei Instanzen.

Seit rund einem Jahr arbeite man den Skandal systematisch und konsequent auf. Die nun erhobene Klage sei nicht die erste, aber die umfassendste. Dabei haben man eine bereits Ende Oktober 2025 eingereichte Klage gegen den früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats erweitert – um die zusätzlichen Beklagten und die nunmehr geltend gemachten Ansprüche. Bereits zuvor hatte das VZB unter anderem im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens seinen langjährigen Direktor auf vorerst 50 Millionen Euro Schadenersatz verklagt – weitere Forderungen sollen voraussichtlich folgen.

Parallel laufen gegen vormals Verantwortliche strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schwere Korruption und Untreue.

Apobank-Chef Matthias Schellenberg hatte unlängst bei der Präsentation der Jahreszahlen versichert, man habe sich beim VZB nichts zuschulden kommen lassen. Er unterstrich, dass das System der berufsständischen Versorgungseinrichtungen trotz der aktuellen Herausforderungen nach wie vor richtig sei.