Deutscher Apothekertag

Versender: „Nicht falsch, alle diese Anträge anzunehmen“ 16.09.2026 13:15 Uhr

Berlin - 

Es ist das Kernthema auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT): Gleich mehrere Anträge beschäftigen sich mit dem Umgang mit ausländischen Versendern. Sie reichen von den Forderungen für ein Rx-Versandverbot bis hin zu Maßnahmen gegen einzelne Aspekte wie die konsequente Unterbindung rechtswidriger Praktiken beim Zuzahlungserlass. Lohnt sich der Kampf um ein Versandverbot oder könnte es erfolgsversprechender sein, auf einzelne Aspekte zu gehen?

Der Apothekerverband Nordrhein und die Landesapothekerkammer Hessen wollen den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten – zum Schutz der Arzneimittel- und Patientensicherheit.

„Ich halte das nicht für aussichtslos“, erklärte Sebastian Berges vom Apothekerverband Nordrhein. Die Apotheken vor Ort könnten ebenso Schadensersatzforderungen geltend machen wie der Versandhandel. Zwar sei durch die Zulassung des Versandhandels niemand gestorben, gleichzeitig zeigten aber Beispiele aus anderen Ländern, in denen der Marktanteil der Versender größer ist als in Deutschland, mehr arzneimittelinduzierte Krankenhauseinweisungen. Auch juristisch gebe es durchaus Fürsprecher.

Das Problem sei der grenzüberschreitende Versandhandel, betonte Holger Herold aus Sachsen. Er verwies darauf, dass Humanarzneien in dieser Hinsicht weniger reguliert seien als Tierarzneimittel. Er schlug vor, auf eine vergleichbare Regelung hinzuwirken.

Abda-Jurist Michael Jung erklärte, es sei richtig, dass Tierarzneimittel und Humanarzneimittel auf EU-Ebene auseinanderfallen. Im Humanbereich müsse mindestens der OTC-Versand erlaubt sein, das sei die aktuelle Rechtslage. Er mahnte aber auch an, dass ein Verbot kein einfaches Unterfangen werde: „Es ist ein sehr dickes Brett, das man da bohrt – das Anliegen ist nichtsdestotrotz richtig“, betonte Jung. Allerdings warnte er davor, den Weg über Tierarzneimittel aufzumachen.

„Das dicke Brett Versandhandelsverbot werden wir nicht durchbringen“, ist Thomas Rochell vom Apothekerverband Westfalen-Lippe, überzeugt. Man solle die Kapazitäten besser da ansetzen, wo es aussichtsreicher ist.

„Ich möchte Sie alle dazu animieren, diesen Kampf nicht aufzugeben. Wenn wir dafür nicht einstehen, wer dann? Aufgeben ist keine Option“, so Dr. Shamim Eckert von der Apothekerkammer Hessen.

Auch Claudia Korf, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Abda, appellierte, den Kampf nicht aufzugeben. Die Situation heute – mit Plattformen und E-Rezept – sei heute eine ganz andere als noch 2004 oder 2016. „Die Rahmenbedingungen haben sich verändert, es gibt ganz viele Gründe für ein Versandverbot“, erklärte sie.

„Wir sollten nicht nur auf ein Pferd setzen“, betonte Korf. Alle Anträge seien richtig, auch die einzelnen Anträge, die sich gegen einzelne Aspekte des Versandhandels richten, wie die Forderung nach der Unterbindung von Zuzahlungsverzicht oder Boni und der Stärkung der Paritätischen Stelle. Auch das grundlegende Verbot sollte man prüfen. „Es ist nicht falsch, alle diese Anträge anzunehmen“, so Korf.

Der Antrag zum Rx-Versandverbot wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Paritätische Stelle stärken

Der Gesetzgeber soll die „rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen [„zu“ gestrichen] schaffen, damit Verfahren vor der Paritätischen Stelle rechtssicher geführt und institutionelle Haftungs-, Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen- und Folgekosten abgesichert werden können“, fordert die Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Der Antrag wurde ohne Diskussion angenommen.

Unterbindung unzulässiger Rabatte

Die Landesapothekerkammer Hessen fordert, dass unzulässige Rabatte, Boni, Gutschriften oder sonstige wirtschaftliche Vorteile bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel wirksam unterbunden werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) sei das dringend notwendig. Auch dieser Antrag wurde ohne Diskussion angenommen.