AMG-Novelle

Versanderlaubnis für Tierärzte Désirée Kietzmann, 11.08.2010 12:19 Uhr

Berlin - 

Künftig sollen auch Tierärzte Veterinärarzneimittel versenden dürfen. Die Erweiterung des Versandhandels ist im aktuellen Entwurf zur 15. AMG-Novelle vorgesehen. Demnach dürfen Tierarzneimittel künftig nicht nur durch Apotheken, sondern auch „im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke im Einzelfall in geringer Menge im Wege des Versandes abgegebenen werden“. Die Regelung beschränkt sich generell auf Tiere, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen.

Die Tierärzte haben damit ihre Forderung durchgesetzt. Nach dem ersten Entwurf der Bundesregierung hatten die Veterinärmediziner die „Ungleichbehandlung zwischen öffentlicher Apotheke und tierärztlicher Hausapotheke“ moniert. Sie hatten gefordert, dass der Versand auch Tierärzten im Rahmen ihres Dispensierrechts möglich sein sollte.

Auf eine Gleichstellung von Tierärzten mit Apotheken lässt sich laut Gesetzesbegründung nicht schließen. Dennoch könne es aus praktischen Erwägungen sinnvoll sein, Tierärzten im Einzelfall - zum Beispiel wenn es um die Mobilität des Tierhalters geht - den Versand zu erlauben. Allerdings soll diese Einzelfallerlaubnis nicht offiziell als Versandhandel bezeichnet werden. Dem Tierarzt soll es deshalb auch nicht erlaubt sein, auf seiner Homepage auf den Service hinzuweisen.

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sah sich die Regierung zudem veranlasst, den Versandhandel nicht nur - wie ursprünglich geplant - für apothekenpflichtige, sondern auch für verschreibungspflichte Arzneimittel freizugeben. Der BGH hatte im November vergangenen Jahres entschieden, dass Versandapotheken Tierarzneimittel für Haustiere verkaufen dürfen. Zahlreiche Internetapotheken bieten seither Tierarzneimittel an.

Der Versand von Tierarzneimitteln soll künftig auch aus dem europäischen Ausland möglich sein. Tierhaltern wird es überdies erlaubt, bei der Einreise nach Deutschland Arzneimittel zu importieren, die dem Bedarf des mitgeführten Tieres entsprechen. Mit der Änderung der Importregelung und der Öffnung des Versandhandels wird einer Beschwerde der EU-Kommission Rechnung getragen.

Der Entwurf aus dem federführenden Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) befindet sich derzeit in der abschließenden Ressortabstimmung. Er soll in Kürze ins Kabinett eingebracht werden. Stellungnahmen sind deshalb nur noch bis 20. August möglich.