Zuschläge nach BGH-Urteil gefordert

„Versand-Honorar zugunsten von Vor-Ort-Apotheken streichen“ 23.07.2025 12:11 Uhr

Berlin - 

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gibt es Reaktionen aus Apotheken, Politik und von Unternehmen. Auch Dirk Bürger, Referent für Gesundheitspolitik beim AOK-Bundesverband hat sich Gedanken gemacht. Seiner Meinung nach müsste jetzt die Vergütung bei Versendern gekappt und als „Sicherstellungszuschlag“ an Präsenzapotheken ausgezahlt werden. 

Der BGH entschied vergangene Woche, dass der Revision von Taminis gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) stattgegeben wird. Das Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2014 wird abgeändert und die Klage des Bayerischen Apothekerverbands gegen DocMorris beziehungsweise die Tochterfirma Taminis wird abgewiesen.

Bürger fragte sich, ob Boni von ausländischen Versandapotheken fair seien. „Dieses Urteil hat zur Folge, dass die Zahlung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke nicht als unlauter verboten werden kann.“

Wenn eine Versandapotheke ihren Preisvorteil gegenüber einer aktiven vor Ort-Apotheke nutze, um Kund:innen durch Boni zu locken, „bereitet mir das wahrhaftig große Bauchschmerzen“, sagt er. „Ich bin ein großer Fan der öffentlichen Apotheke. Die beraten gut, sind rund um die Uhr vor Ort. Ich bin auch ein Freund von Wettbewerb.“ Aber den Versandhandel bewertet er mit Blick auf das BGH-Urteil kritisch. „Weil nicht die gleichen Rahmenbedingungen herrschen.“

Bürger verweist auch auf die Kosten: Im Jahr 2023 habe die gesetzliche Krankenversicherung rund 52,1 Milliarden Euro für die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgegeben. Im gleichen Jahr beliefen sich die Zuzahlungen für Arzneimittel der gesetzlich Versicherten auf rund 2,4 Milliarden Euro. Zum einen werde durch die Solidargemeinschaft die Arzneimittelversorgung weitestgehend finanziert und durch die Boni profitierten aber nur wenige Versicherte.

Zum anderen soll die GKV dann laut Bürgers Ansicht Sicherstellungszuschläge an Präsenzapotheken zahlen, damit die Nacht-, Feiertags- und Wochenenddienste geleistet werden können. „Also zahlt die Versichertengemeinschaft hier ‚drauf‘!“ Wenn bei ausländischen Versandapotheken „Luft für Boni“ da sei, „könnte dort nicht der Apothekenzuschlag, also die Vergütung, die Apotheken für die Abgabe von Arzneimitteln erhalten, reduziert werden? Und diese Einsparungen könnten dann genutzt werden, um die Präsenzapotheken bei der 24/7 Versorgung zu stärken?“