Vergütung

ABDA-Vize fordert Beratungshonorar dpa/APOTHEKE ADHOC, 06.08.2013 18:11 Uhr

Geld für Beratung: ABDA-Vize Mathias Arnold fordert auch für Leistungen, die nicht an Packungsabgabe geknüpft sind, ein Honorar. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold setzt sich für die Vergütung pharmazeutischer Beratung ein: „Die Zukunft liegt für Apotheker vor allem in einer verstärkten Beraterfunktion und im Medikationsmanagement“, sagte Arnold der „Welt“. Auch Ernährung und Lebensumstände der Patienten sollten in der Apotheke zur Sprache kommen. Dazu sei aber eine andere Vergütung nötig.

Bislang richtet sich die Honorierung nach der Zahl der abgegebenen Rx-Packungen. „Wir sollten in Zukunft auch Leistungen honorieren, die nicht direkt an die Packung geknüpft sind“, so Arnold. Der Bericht erscheint in der Mittwochsausgabe der Zeitung.

Die „Welt“ berichtet online vorab unter der Überschrift „Apotheker wollen nun auch noch für Beratung Geld“ über Arnolds Forderung. „Die Apotheker suchen offenbar nach neuen Einnahmequellen und wollen kostenpflichtige Beratungsgespräche für Patienten zur Pflicht machen, die über längere Zeit ein Medikament einnehmen“, heißt es.

Arnold betont, dass es nicht um die allgemeine Beratung zu einem Arzneimittel geht, sondern um die ausführliche Beratung von Spezialfällen – etwa bei Polymedikationen. „Jeder Patient sollte den Anspruch auf Beratung haben, und die Krankenkassen sollen diese bezahlen“, so Arnold gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Eine Zwangsberatung könne und solle es natürlich nicht geben, betont der ABDA-Vize und zieht den Vergleich zur Impfung: Wolle sich ein Patient impfen lassen, seien die Kassen verpflichtet, dafür zu zahlen. Aber eine Impfpflicht gebe es nicht.