Grippeimpfstoffe

Vergabekammer öffnet Rabattverträge Karoline Schumbach, 15.11.2012 12:35 Uhr

Keine Exklusivität: Die Vergabekammer hat entschieden, dass ein Rabattvertrag seine Exklusivität verliert, wenn der Hersteller nicht liefern kann. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die erstmalige Ausschreibung von Grippeimpfstoffen in einigen Bundesländern sorgte aufgrund von Lieferschwierigkeiten beim Ausschreibungsgewinner Novartis für reichlich Chaos. Nun hat die erste Vergabekammer des Bundes bestimmt, dass ein Rabattvertrag seine Exklusivität verliert, wenn der Vertragspartner nicht liefern kann. GlaxoSmithKline (GSK) hatte Ende September beantragt, dass Vorgehen der AOK Nordwest zu überprüfen.

Die Krankenkasse hatte angesichts der Lieferengpässe Ergänzungsverträge mit Novartis geschlossen. Statt Begripal ohne Kanüle (o.K.) sollte Optaflu und Fluad zum rabattierten Preis abgegeben werden. Eine neue Ausschreibung wurde nicht eingeleitet. GSK hatte dieses Vorgehen von der Vergabekammer prüfen lassen.

Der Hersteller sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Ziel sei es gewesen, die Ausschreibungen für Grippeimpfstoffe noch einmal kritisch zu hinterfragen, so GSK. In künftigen Verträgen sollten zum Beispiel zusätzlich Impfziele und ein Zeitplan für die Auslieferung enthalten sein.

Auch die AOK sieht in der Entscheidung der Vergabekammer keine Kritik bezüglich der eigenen Vergabepolitik. Die einseitige Marktöffnung durch die Krankenkassen sei richtig gewesen, so ein AOK-Sprecher. Auch habe es auf Bundesebene Gespräche mit allen anderen Herstellern gegeben, um weitere lieferbare Impfstoffmengen abzustimmen.

Der Pharmakonzern hat nun 463.000 weitere Impfdosen aus seinem Dresdner Werk auf den Markt gebracht. Die Impfstoffe sollen ab sofort beim Großhandel verfügbar sein.