Positionspapier

Verband: Genusscannabis nicht zur Selbstmedikation Patrick Hollstein, 19.05.2022 14:35 Uhr

Die Pläne für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis als Genussmittel werden vom BPC begrüßt. Foto: Pixabay
Berlin - 

Die Lieferanten von Medizinalcannabis können sich eine Freigabe zu Genusszwecken gut vorstellen. Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) hat ein Positionspapier erarbeitet.

Die Pläne für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis als Genussmittel werden vom BPC begrüßt. „Die Regulierung von Genusscannabis kann die Qualität und Sicherheit der Produkte sicherstellen sowie den Schwarzmarkt eindämmen – hierbei sind die Prävention von Missbrauch sowie der Schutz vulnerabler Gruppen jedoch von elementarer Bedeutung und müssen bei der Umsetzung eine tragende Rolle spielen“, sagt Maximilian Schmitt, Vorstandsvorsitzender des BPC. „Wir als pharmazeutische Cannabisindustrie können auf mehrjährige Erfahrungen mit medizinischem Cannabis zurückgreifen und stehen mit unserem praktischen Wissen als Dialogpartner entlang des Gesetzgebungsprozesses und darüber hinaus jederzeit bereit, um dabei zu helfen, einen optimalen Weg für Deutschland einzuschlagen.“

Durch die Zulassung von Cannabis zu Genusszwecken dürfe die Versorgung von Patient:innen mit medizinischen Cannabisprodukten nicht eingeschränkt oder gefährdet werden, so der BPC in seinem Positionspapier. „Vielmehr muss die Gelegenheit genutzt werden, die Regularien des pharmazeutischen Cannabis nachzubessern.“ Denn trotz des nachgewiesenen Nutzens bleibe medizinisches Cannabis wegen des Genehmigungsvorbehalts für viele Patient:innen schwer zugänglich und müsse selbst finanziert werden.

Keine Cannabis-Selbstmedikation

Daher sieht der BPC das Risiko, dass Patient:innen aus Kostengründen auf das zukünftige Genusscannabis ausweichen könnten. „Eine Cannabistherapie sollte immer in Begleitung von medizinischem und pharmazeutischem Fachpersonal erfolgen. Eine Form der Selbstmedikation muss verhindert werden.“ Der BPC fordert den Gesetzgeber daher auf, die Verschreibung und Kostenerstattung von medizinischem Cannabis zu vereinfachen, die Therapiehoheit der Ärzt:innen zu stärken und den Genehmigungsvorbehalt abzuschaffen.

Keine Apothekenpflicht

Um den Schwarzmarkt zu verdrängen und den Jugendschutz zu gewährleisten, bedürfe es einer flächendeckenden Verfügbarkeit und kontrollierten Abgabe von Genusscannabis. „Der BPC steht daher einer kontrollierten Abgabe in interessierten Apotheken, Fachgeschäften sowie dem Versandhandel positiv gegenüber. Das angekündigte Lizenzsystem muss unter anderem berücksichtigen, dass die abgebenden Stellen sowohl den Jugendschutz wahren als auch über Kapazitäten und geschultes Fachpersonal verfügen, um Konsument:innen angemessen zu beraten und aufzuklären.“

Freie Lieferwege

Bei der Freigabe von Cannabis als Genussmittel müsse dafür gesorgt werden, dass „von Anfang an qualitätsgesicherte Produkte ausreichend zur Verfügung stehen, um den Schwarzmarkt effektiv zu verdrängen“. Daher ist es aus Sicht des Verbandes von großer Relevanz, sich frühzeitig mit der Versorgungskette auseinander zu setzen. „Wie auch bei der Versorgung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis wird es für den Markt mit Genusscannabis notwendig sein, sowohl eine nationale Produktion als auch den Import aus EU- und Nicht-EU-Ländern zu ermöglichen.“ Ein zentraler Ankauf und eine zentrale Distribution durch eine staatliche Stelle solle aber vermieden werden. Allerdings sollte die Produktion durch ein angemessenes Lizenz-Vergabe-Verfahren begleitet sein. „Dieses Lizenzverfahren muss die zentrale Funktion der Sicherstellung der Qualität ausfüllen, ohne dabei das Volumen der Herstellung zu beschränken.“

Der BPC spricht sich für bundeseinheitliche Qualitätsstandards und eine klare Rückverfolgbarkeit der Produkte entlang der Lieferkette aus. „Auch in einem Genusscannabismarkt sind höchste Qualitätskriterien anzustreben. Für medizinische Cannabisprodukte haben sich die Qualitätskriterien des Deutschen Arzneibuches und die Qualitätsstandards EU-GMP (Good Manufacturing Practice) sowie GACP (Good Agricultural and Collection Practice) bereits bewährt.“

Dem BPC gehören diverse Lieferanten von Medizinalcannabis an: Adrex, AMP, Aurora, Bathera, Cannaflos, Cannamedical, Cannaveg, Cannovum, Canpharma, Cansativa, Cantek, Demecan, Enura, Geca, Herbamedica, Heyday, Iuvo, Nimbus PS Pharma, Sanity und Wessling.