„Unzulässige Vermögensbildung“
Urteil: Apothekerkammer soll Beiträge zurückzahlen 23.06.2025 10:40 Uhr
Berlin -
Während das Honorar der Apotheken stagniert und immer mehr Inhaberinnen und Inhaber keinen anderen Ausweg sehen, als ihren Betrieb aufzugeben, gönnt sich die Standesvertretung Jahr für Jahr mehr Geld. Nicht nur die Abda, sondern auch Kammern und Verbände haben ihre Haushalte immer weiter aufgebläht. Doch jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) entschieden, dass das nicht endlos weitergehen kann. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) muss laut dem bereits rechtskräftigen Urteil ihre Rücklagen abschmelzen und den Mitgliedern einen Teil ihrer Beiträge zurückzahlen.