Untätigkeitsklagen gegen BfArM: Kaum Beschwerden 13.03.2025 12:07 Uhr
Langsame Verwaltungsprozesse können im Gesundheitswesen gravierende Folgen haben. Wenn beispielsweise lebenswichtige Medikamente auf ihre Zulassung warten müssen, riskieren Patienten Verzögerungen, die im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohlich sein können. Um gegen Verzögerungen vorzugehen, können Betroffene bei langsamen Verwaltungsprozessen Untätigkeitsklagen stellen.
Der CDU-Abgeordnete Sepp Müller hat die Bundesregierung in einer schriftlichen Anfrage um Auskunft gebeten, wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren – insbesondere Untätigkeitsklagen – seit dem 1. Januar 2021 gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeleitet wurden. Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin, Müller habe unterschiedliche Rückmeldungen aus verschiedenen Quellen erhalten, weshalb er sich für diese Einzelfrage entschieden habe. Er beabsichtige, sich ein Bild von der aktuellen Lage zu machen.
Laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke sind seit dem 1. Januar 2021 vor dem Verwaltungsgericht Köln insgesamt 145 Klagen erhoben worden – davon gerade einmal vier Untätigkeitsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfArM. Die Angaben umfassen auch Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
- 2021: 37 Klageerhebungen, davon keine Untätigkeitsklage
- 2022: 40 Klageerhebungen, davon zwei Untätigkeitsklagen
- 2023: 49 Klageerhebungen, davon eine Untätigkeitsklage
- 2024: 15 Klageerhebungen, davon eine Untätigkeitsklage
- 2025 (bis 17. Februar 2025): vier Klageerhebungen, davon keine Untätigkeitsklage
Obwohl seit 2021 nur vier Untätigkeitsklagen eingereicht wurden, bleibt offen, ob das BfArM tatsächlich zügig reagiert oder ob Betroffene auf andere Wege ausweichen.