Landtag beschließt Förderprogramm

Thüringen: 40.000 Euro für Land-Apotheken APOTHEKE ADHOC/ dpa, 19.12.2021 09:10 Uhr

Geld für Landapotheken: Der Thüringer Landtag hat den Antrag von FDP-Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag zur Föderung neuer Apotheken angenommen. Foto: FDP Thüringen
Berlin - 

Thüringen ist eines der am stärksten ländlich geprägten Bundesländer – entsprechend angespannt ist die Versorgungslage vielerorts. Der Thüringer Landtag hat deshalb nun auf Antrag der FDP ein Förderprogramm ausgeweitet: Apotheken können demnach künftig bis zu 40.000 Euro vom Land erhalten, wenn sie sich in unterversorgten Regionen niederlassen.

Apotheker und Zahnärzte können mit Finanzspritzen vom Land Thüringen rechnen, wenn sie sich in ländlichen Regionen niederlassen. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Landtages forderte die Landesregierung am Freitag auf, eine schon bestehende Förderregel zum Beispiel für Hausärzte so zu erweitern, dass auch Apotheker und Zahnärzte darüber bis zu 40.000 Euro erhalten können. Der vom Landtag verabschiedete Antrag war von der FDP eingebracht worden. Bei der Abstimmung votierten neben den Liberalen auch Linke, SPD, Grüne und AfD dafür. Die CDU enthielt sich.

„Trotz des gut ausgebauten Systems der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung mit einer vergleichsweise hohen Arztdichte und einer guten Zugänglichkeit machen sich in Thüringen stellenweise Ungleichverteilungen und drohende Versorgungsengpässe in der (zahn-)medizinischen und pharmazeutischen Versorgung bemerkbar“, heißt es im Antrag, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. „Um den Herausforderungen des technologischen Fortschritts, der Digitalisierung (E-Rezept, Versandhandel) und vor allem der demographischen Entwicklung wirksam zu begegnen“ solle deshalb unter anderem eine flächendeckende Mindestversorgung und Erreichbarkeit von Apotheken sichergestellt und gefördert werden. „Um drohende Engpässe abzuwenden, müssen Anreize für eine Gründung von Apotheken geschaffen werden. Über eine solche Niederlassungsförderung hinaus sollten gemeinsam mit den Apothekern und den Kommunen weitere Anreizinstrumente entwickelt werden.“

Demnach sollen Zahnärzte dann einen Zuschuss erhalten können, wenn sie sich in einer Gemeinde niederlassen, die höchstens 45.000 Einwohner hat. Für Apotheker:innen sind die Zuschussvoraussetzungen komplexer: Sie können dann auf das Geld hoffen, wenn sie eine Apotheke gründen oder übernehmen, die sich durch einen solitären Standort im Umkreis von sechs Fahrtkilometern auszeichnet, in einer Gemeinde mit einer Apothekendichte von über 3500 Einwohner pro Apotheke liegt oder mindestens eine Allgemeinarztpraxis vor Ort existiert.

Als Erfolg sieht die FDP vor allem, dass mit dem angenommenen Antrag erstmals die Versorgung in den Blick nimmt: „Deutschlandweit schaffen wir erstmalig ein Förderinstrument, das die gesamte Versorgungskette zusammen denkt“, so FDP-Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag, der Initiator des Antrags. „Eine niedergelassene ärztliche, zahnärztliche, aber auch pharmazeutische Versorgung gehören zusammen. Das war mir auch persönlich extrem wichtig, denn fehlt der Apotheker, kann der Arzt nicht ordnungsgemäß versorgen, fehlt der Arzt, kann die Apotheke nicht überleben. Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten stellen unter Nutzung von Mitversorgereffekten eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung gerade in den strukturschwachen ländlichen Regionen sicher.“

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) machte nach der Abstimmung deutlich, dass sie die Änderung vornehmen wolle. Während Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien erklärten, es müsse dringend mehr getan werden, um die medizinische Versorgung auf dem Land aufrechtzuerhalten, gingen die Meinungen darüber auseinander, ob das mit der eingeforderten Überarbeitung der Förderrichtlinie gelingen kann. So kritisierte der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel, die Einwohnerobergrenze für die Förderung von Zahnärzten werde zu hoch angesetzt. Bei einer Obergrenze von 45.000 Einwohnern würden Ansiedlungen dieser Mediziner in fast allen Thüringer Städten gefördert. Das werde dazu führen, dass sich die Zahnärzte vor allem in den Mittelzentren ansiedelten, nicht aber in den deutlich kleineren Dörfern oder Gemeinden.

Montag wies diese Kritik zurück. Es sei bekannt, dass die Menschen im ländlichen Raum mobil seien und auch in die Zentren in ihrer Umgebung pendelten. Eine Ansiedlung etwa von Zahnärzten dort sei also durchaus sinnvoll.