Telefon-AU wird abgeschafft 02.07.2026 09:30 Uhr
Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen soll nach Plänen der Koalition abgeschafft werden. Für Beschäftigte soll zudem die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag der Erkrankung eingeführt werden, wie Union und SPD nach Beschlüssen des Koalitionsausschusses mitteilten.
„Wir finden uns mit den nach Corona exorbitant gewordenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Daher werde die Regierung die telefonische Krankschreibung abschaffen und die Vorlage einer AU ab dem ersten Krankheitstag einführen. „Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir, aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“
Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen – unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.
Merz beklagte hohen Krankenstand
Merz hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, die Regelung zu überprüfen.
Wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, muss man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die gesetzliche Regelung für eine formelle Krankschreibung lautet bisher: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Merz erläuterte zudem, dass es um eine Rahmenregelung im Gesetz geht – mit einer konkreten Umsetzung jeweils vor Ort. „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag.“
Ab wann sollen die neuen Regeln gelten?
Der Zeitplan ist noch unklar. Die Regeln zum Vorlegen von Krankschreibungen stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz, das dafür geändert werden müsste. Die telefonischen Krankschreibungen sind in einer G-BA-Richtlinie geregelt. Der G-BA könnte also per Gesetz mit einer Änderung oder Aufhebung beauftragt werden.
Bestrafung fürs unrichtige Ausstellen
Die Koalition peilt auch eine stärkere Bestrafung fürs unrichtige Ausstellen von AU an – für falsche Gesundheitszeugnisse drohen bisher Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft. Die Bundesärztekammer (BÄK) sprach von einem Affront, die Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen. Warken plant auch schon die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit. Hierzu gab es bereits Kritik aus der Ärzteschaft, dass die der Grad der Arbeitsfähigkeit für die Praxen unmöglich zu staffeln sei.