G-BA-Beschluss

Telefon-AU jetzt dauerhaft möglich Katharina Brand, 07.12.2023 14:56 Uhr

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich. Foto: Stockfotos-MG/stock.adobe.com
Berlin - 

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag mitteilte.

Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind, sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.

Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im Frühjahr ausgelaufen. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung dauerhaft verankert. Der Gemeinsame Bundesausschuss war im Sommer per Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen.

Lauterbach ist erfreut

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Beschluss zur Krankschreibung per Telefon begrüßt. „So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag. Aus Sicht des Ministeriums sorgt die neue Regelung für Bürokratieabbau. Außerdem sollen unnötige Arztbesuche dadurch vermieden werden.