Tacrolimus-Rabattvertrag

DAK sieht keine Compliance-Probleme APOTHEKE ADHOC, 02.09.2013 14:14 Uhr

Umstellung kaum wahrnehmbar: Die DAK sieht keine Probleme beim Austausch von Prograf. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Um Prograf/Advagraf (Tacrolimus) vor dem Austausch durch Generika zu

schützen, schickt der Hersteller Astellas seit Jahren in regelmäßigen

Abständen Rundfaxe an die Apotheken. Diese Taktik kopiert jetzt die

DAK-Gesundheit: In einem gemeinsamen Schreiben mit dem Rabattpartner

Panacea Biotec pocht die Kasse auf Einhaltung der Rabattvereinbarung.

Bedenken bezüglich der Compliance sieht die DAK nicht.

Seit 1. Juli gilt der Rabattvertrag der DAK über das Generikum Tacpan des indischen Herstellers. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Weg für Rabattverträge über Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite frei gemacht, auch die Vergabekammer des Bundes hatte keine Probleme mit der Ausschreibung.

Laut Astellas darf das Immunsuppressivum nicht ausgetauscht werden, da das Risiko besteht, dass Patienten ohne Wissen des Arztes in der Apotheke auf ein anderes Präparat umgestellt und damit unter Umständen gefährdet werden.

Solche Behauptungen entbehren laut DAK jeder Grundlage: Tacpan nicht nur in den gleichen Indikationen zugelassen wie das Original, sondern sowohl in der AUC als auch bei Cmax in den Grenzen von 90 bis 111 Prozent bioäquivalent. Mehrere Untersuchungen hätten gezeigt, dass Prograf auf Generika umgestellt werden könne; auch die Deutsche Transplantationsgesellschaft habe grundsätzlich keine Bedenken – ein in der Transplantation erfahrener Arzt müsse den Blutspiegel kontrollieren und bei Bedarf die Dosierung anpassen.

„Für die Patienten ist die Umstellung kaum wahrnehmbar“, so die DAK. „Der Grund: Tacpan ist im Aussehen und in der Zusammensetzung mit dem Originalpräparat qualitativ identisch. Eine geringere Compliance ist aus unserer Sicht nicht zu erwarten.“

„Die DAK-Gesundheit vertraut den Ärzten, die Tacrolimus-Präparate verordnen. Unter medizinisch-therapeutischen Gesichtspunkten werden sie die richtige Entscheidung für oder gegen eine Substituierung des Originalpräparats durch ein Generikum treffen.“ Für die Apotheken sieht die Kasse keinen Spielraum: Wenn kein aut-idem-Kreuz gesetzt ist, muss laut DAK der Rabattvertrag eingehalten und Tacpan abgegeben werden.

Tacrolimus gehört zu den kritischen Wirkstoffen, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf seine Ausschlussliste gesetzt hatte. Weil die Kassen mit der Aufstellung nicht einverstanden sind, geht das Thema im Oktober ins Schiedsverfahren. Die Politik hat bereits verärgert auf die stockende Umsetzung reagiert.