Rabattverträge

DPhG: Apotheker müssen mutiger sein APOTHEKE ADHOC, 28.02.2014 11:38 Uhr

Mut zu Bedenken: Apotheker sollen laut Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) viel öfter ihr pharmazeutisches Wissen geltend machen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) ruft die Apotheker zu mehr Selbstbewusstsein bei Rabattverträgen auf. Pharmazeuten seien wegen ihrer wissenschaftlichen Ausbildung dafür prädestiniert, die letzte Instanz bei der Abgabe von Arzneimitteln zu sein, sagte DPhG-Präsident Professor Dr. Dieter Steinhilber. Pharmazeutische Bedenken sollten trotz Aut-idem-Liste weiterhin genutzt werden können.

Apotheker müssten auch weiterhin die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen den Austausch wirkstoffgleicher Medikamente aufgrund pharmazeutischer Bedenken abzulehnen, so Steinhilber. Nach dem neuen Substitutionsverbot dürfen Wirkstoffe auf der Liste aber nicht mehr ausgetauscht werden. Bislang wurden Ciclosporin und Phenytoin aufgenommen, weitere Substanzen sollen folgen.

Bei der Aut-idem-Liste ausschließlich den Wirkstoff zu betrachten, sei ein Fehler, warnt auch Dr. Mona Tawab, die gemeinsam mit Steinhilber und anderen Autoren die Leitlinie zur Guten Substitutionspraxis (GSP) herausgibt. Auch die Darreichungsformen müssten berücksichtigt werden. Der Austausch von Retard-Arzneimitteln oder von Dermatika sei ebenfalls kritisch. Asthmatiker schließlich könnten nicht ohne weiteres auf einen Inhalator mit anderer Mechanik umgestellt werden.

Die Aut-idem-Liste vernachlässige den Blick auf die Patienten, kritisiert Tawab. „Es gibt Indikationen, bei denen ein Austausch nicht vom Wirkstoff betrachtet, aber wegen des Patienten kritisch ist.“ Gut eingestellte Schilddrüsen-Patienten oder Epileptiker könnten nicht ohne Weiteres ein neues Arzneimittel einnehmen. Die konstante Therapie müsse erhalten werden.

Die Leitlinie wird von der DPhG seit 2002 herausgegeben und jährlich überprüft. Sie dient als wissenschaftlicher Anhaltspunkt, um pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. „Apotheker sollten ihren Fachverstand viel öfter in Anspruch nehmen“, so Tawab. Die Möglichkeit der pharmazeutischen Bedenken sei in der Vergangenheit zu selten genutzt worden, auch aus Angst vor Retaxationen.

Fragwürdige Indikationen für den Austausch sind laut aktueller Leitlinie Antiepileptika, Antidepressiva, Antikoagulantien, Antiasthmatika, Neuroleptika, Opioid-Analgetika oder Immunsuppressiva.

In die aktualisierte Fassung wurden in diesem Jahr etwa Biosimilars aufgenommen. Aus pharmazeutischer Sicht sei ein Austausch hier bei therapienaiven Patienten möglich, bei Patienten in der Dauermedikation jedoch problematisch.