Sprechstundenbedarf ab Februar 2026 gestrichen 30.06.2025 13:33 Uhr
Apotheken in Niedersachsen werden ab dem 11. Februar 2026 Arztpraxen nicht mehr mit Praxisbedarf beliefern. Das teilte der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) heute mit. Betroffen hiervon sind Versicherte einzelner Krankenkassen. Grund dafür sei die fehlende Bereitschaft der Kassen, eine eigene Vereinbarung zur Belieferung und Abrechnung des Sprechstundenbedarfs zu auskömmlichen Konditionen auszuhandeln.
Ab Mitte Februar wird hier beispielsweise die Versorgung mit Impfstoffen schwieriger. Der LAV hat die entsprechende Anlage 1 zum 31. Dezember 2025 zum Arzneiversorgungsvertrag mit der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, des IKK-Landesverbandes Niedersachsen, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen, der Seekrankenkasse Hamburg (Primärkassenvertrag) gekündigt, wie der Verband schreibt.
Nach der Übergangsfrist von sechs Wochen fehlt somit zu Mitte Februar die vertragliche Grundlage für Apotheken zur Abgabe und Abrechnung von Sprechstundenbedarf an Arztpraxen.
Gespräche mit Kassen bislang ergebnislos
„Seit 2017 suchen wir mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen immer wieder das Gespräch, eine neue vertragliche Grundlage für die Belieferung durch Apotheken im Sprechstundenbedarf mit angemessenen wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken zu schaffen, bislang ohne Ergebnis“, begründet LAV-Vorstandsvorsitzender Berend Groeneveld die Kündigung der Anlage.
„Die wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken bei der Belieferung von Sprechstundenbedarf wurden seit über einem Jahrzehnt nicht angepasst. Wir hatten deshalb auch in diesem Jahr erneut die Gespräche zu diesem Thema mit den Krankenkassen aufgenommen“, erklärt Groeneveld weiter. „Die daraufhin vorgelegten Regelungsentwürfe der Krankenkassen zeigten uns allerdings deutlich, dass diese das Anliegen des LAV in Bezug auf eine eigene Vereinbarung zur Belieferung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf mit angemessenen wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken bewusst ignorieren oder missverstehen wollen. Diese Hinhaltetaktik der Krankenkassen werden wir so nicht länger hinnehmen! Die von uns nun in die Wege geleitete Kündigung ist die einzige Möglichkeit, die Krankenkassen zum Handeln zu bewegen.“
Ab dem 11. Februar 2026 können Apotheken in Niedersachsen dementsprechend Sprechstundenbedarf nicht mehr beliefern und abrechnen. „Für Verhandlungen stehen wir zur Verfügung“, betont Groeneveld zudem. Auf die kommende Grippeimpfsaison in diesem Herbst habe das keine Auswirkungen.