Zeitplan

SPD: Apothekenreform erst nach dem Sommer Patrick Hollstein, 09.01.2024 16:29 Uhr

Die SPD-Fraktion rechnet im 1. Halbjahr nicht mit der Apothekenreform.
Berlin - 

Zwei Tage vor Weihnachten hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Apotheken mit seinen Eckpunkten konfrontiert. Doch die Eile hätte er sich sparen können: Das Reformvorhaben soll voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr umgesetzt werden, wie aus Unterlagen der SPD-Bundestagsfraktion hervorgeht.

Heute und morgen beschäftigt sich der Geschäftsführende Vorstand der SPD-Fraktion mit der Arbeitsplanung für das erste Halbjahr, am Donnerstag und Freitag finden Klausursitzungen dazu im Fraktionsvorstand und in der Fraktion statt. Für die Planungsgruppe hat Fraktionsvize Dagmar Schmidt die anstehenden Reformvorhaben im Gesundheitsbereich festgehalten.

Demnach stehen mehrere Vorhaben auf der Agenda, die teilweise seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) schon in Angriff genommen wurden

  • Krankenhaustransparenzgesetz – noch keine Details; hier hatte der Bundesrat zuletzt blockiert
  • Cannabisgesetz (CanG) – sollte eigentlich schon 2023 verabschiedet sein, 2./3. Lesung noch im Januar

Referentenentwürfe im 1. Quartal

  • Krankenhausreform
  • Reform der Notfallversorgung
  • Lebendorganspende (TPG-Reform)
  • Medizinische Register-Gesetz
  • Medizinforschungsgesetz
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Referentenentwürfe im 1. Halbjahr

  • Bürokratieentlastungsgesetz
  • Reform der Physiotherapie
  • Reform öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
  • Gesundheitssicherstellungsgesetz – hier geht es auch um die „effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten“ zur Pandemieprävention
  • Patientenrechtegesetz
  • Pflegekompetenzgesetz

offen

  • Versorgungsgesetz I
  • Versorgungsgesetz II

Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Im März 2023 hat sich die Regierungskommission konstituiert. Während AG 1 prüft, ob und wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann, prüft AG 2, ob und wie die Eizellspende und die altruistische Leihmutterschaft legalisiert werden können.