Fixkostendegressionsabschlag

Sparreform soll korrigiert werden 11.09.2026 14:31 Uhr

Berlin - 

Die Regierungsfraktionen planen, am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Korrekturen vorzunehmen. Dabei soll der Fixkostendegressionsabschlag bei Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten wieder herausgenommen werden, wie Serdar Yüksel (SPD) in dieser Woche angekündigt hatte. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert nun, die beabsichtigte Korrektur auch zu nutzen, um zugleich die Verpflichtung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu offenen Sprechstunden abzuschaffen.

„Wenn die Koalition die Fixkostendegression richtigerweise wieder streichen will, sollte sie die Gelegenheit nutzen, eine weitere Fehlentscheidung des Spargesetzes zu korrigieren“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Ab 2027 soll mit dem BStabG die bisherige besondere Finanzierung der Leistungen in offenen Sprechstunden entfallen. An der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorhaltung von mindestens fünf Stunden pro Woche werde bislang dennoch festgehalten.

„Wer den Praxen die Finanzierung der offenen Sprechstunde nimmt, kann sie nicht gleichzeitig gesetzlich zu ihrer Vorhaltung verpflichten. Deshalb gehören beide Korrekturen jetzt gemeinsam auf den Tisch“, so Heinrich.

Zudem zeigten die Erfahrungen der vergangenen Jahre nach Auffassung des SpiFa, dass offene Sprechstunden kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Terminversorgung seien. Sie seien teuer, schafften keine zusätzliche ärztliche Arbeitszeit und seien für die Praxen zudem kaum planbar. Mal führten sie zu überfüllten Sprechstunden und hohem Aufwand für Ersteinschätzung und Priorisierung, mal blieben dagegen Kapazitäten ungenutzt.

Bessere Patientensteuerung

Zugleich widerspreche die offene Sprechstunde dem politischen Ziel einer stärkeren Patientensteuerung, denn Patientinnen und Patienten ohne vorherige medizinische Einschätzung in die fachärztliche Versorgung zu schicken, passe nicht zu einem System, das künftig stärker nach medizinischem Bedarf und Behandlungsdringlichkeit steuern soll.

„Ein Termin ist nicht einfach ein Termin und eine offene Sprechstunde schafft keine zusätzliche Versorgungskapazität“, erklärt Heinrich. „Wir brauchen keine gesetzlich organisierten Warteschlangen, sondern eine intelligente Steuerung: Wer fachärztliche Versorgung medizinisch benötigt, muss entsprechend seiner Dringlichkeit Zugang erhalten – und diese Versorgung muss vollständig finanziert werden.“

Neben der Fixkostendegression sollte daher auch die Verpflichtung zur offenen Sprechstunde gestrichen werden. Es brauche stattdessen eine digital unterstützte, medizinisch bedarfsgerechte Patientensteuerung mit konsequenter Finanzierung.

Keine Versorgung nach Kassenlage

Auch der Hartmannbund Hessen hat sich auf seiner Landesdelegiertenversammlung in Frankfurt mit den Auswirkungen des BStabG befasst und dazu eine Resolution verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Auswirkungen der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik auf die ambulante und stationäre Versorgung.

Die Einführung der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik führe dazu, dass ärztliche Versorgung künftig nach Kassenlage statt nach medizinischem Bedarf erfolgt. „Dies ist strukturell unhaltbar und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig.“

Der Hartmannbund Hessen fordert den Gesetzgeber daher auf, die Sparreform zu korrigieren. So müsse die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zurückgenommen, der Erhalt der extrabudgetären Leistungsangebote in allen Fachbereichen gewährleistet, die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in Kliniken gewährt und verstärkt Bundesmittel für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bereitgestellt werden.

Zudem habe der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Hessen, Dr. Lothar Born, dafür plädiert, zunächst sinnvolle Strukturreformen umzusetzen und deren Wirkung abzuwarten, bevor über weitere Maßnahmen zur Finanzierung gesprochen werde.