Öffentliche Anhörung heute

Sparreform: Linke und Grüne wollen Versicherte entlasten 22.06.2026 12:16 Uhr

Berlin - 

Nicht nur die Leistungserbringer und Länder sind alles andere als zufrieden mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) aus dem Hause von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss liegen auch mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen vor. Änderungsanträge der Regierungskoalition stehen bisher nicht auf der Liste.

Linke: Keine Belastung der Versicherten

„Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung belasten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite“, kritisieren die Linken in ihrem Antrag. So müssten Versicherte unter anderem höhere Zuzahlungen leisten sowie weniger Zuschüsse zum Zahnersatz und weniger Krankengeld erhalten. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlichen 3,5 Prozentpunkten für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner:innen, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Nach den eigenen Angaben der Bundesregierung im Referentenentwurf würden allein auf die Versicherten im Jahr 2027 Mehrbelastungen von 5 Milliarden Euro zukommen, während die Arbeitgeberseite mit nur 2,8 Milliarden Euro zusätzlich belastet würde. Dieses Missverhältnis würde in den nachfolgenden Jahren weiter ansteigen – bis zum Jahr 2030 auf 7,9 Milliarden Euro gegenüber 3,0 Milliarden Euro. Auch die drastischen Kürzungen bei den Leistungserbringenden kämen finanziell zur Hälfte den Arbeitgebern zugute.

Auch die vorgeschlagene Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner:innen sieht die Linke kritisch. „Denn entgegen dem Versprechen der Beitragssatzstabilität im Titel des Gesetzes bedeutet sie für etwa 1,5 Millionen Versicherte eine unverschleierte Beitragserhöhung um 3,5 Prozentpunkte und das sogar ohne faire, paritätische Beteiligung der Arbeitgeber:innen.“

Die Linke fordert konkret, keine Leistungskürzungen und Mehrbelastungen aufseiten der Versicherten vorzunehmen – insbesondere nicht beim Krankengeld, bei der beitragsfreien Mitversicherung, bei den Zuzahlungen und beim Zahnersatz. Gerade Versicherte mit niedrigen und mittleren Einkommen müssten entlastet und nicht belastet werden. Auch bei den Leistungserbringenden dürfe es keine Kürzungen geben, „wenn sich die Versorgung der Patient:innen dadurch verschlechtert“.

Um mehr Gleichstellung sowie eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, damit Versicherte mit hohem Einkommen die Solidargemeinschaft nicht in Richtung Privatversicherung verlassen, und um die Beitragssätze erheblich zu senken, schlägt die Fraktion die unverzügliche, deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro monatlich vor.

„In diesem Punkt versagt der Gesetzentwurf. Denn er sieht lediglich eine kosmetische Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro vor – und das ohne eine Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze. Wenn man sich vor Augen führt, dass selbst diese sehr kleine Erhöhung die Beitragssätze nach Angaben der Bundesregierung immerhin um 2,4 Milliarden Euro entlastet, dann fällt auf, wie viel Potenzial eine Einbeziehung der reicheren Menschen in diesem Land in die gesetzliche Versicherung hat“, erklärt die Fraktion.

Grüne: Beitragssatz senken

Auch die Grünen warnen vor weiteren Belastungen der Versicherten und Arbeitgeber: „Das Reformpaket der Bundesregierung wird für viele Beitragszahlende de facto zu einer Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung führen. Die Bundesregierung sollte einen anderen Weg gehen und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen lassen, sondern vielmehr zum 1. Januar 2027 um zwei Prozentpunkte senken“, heißt es in dem Antrag.

Die Finanzkommission Gesundheit habe aufgezeigt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht an zu geringen Einnahmen, sondern in erster Linie an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik leide. Ihre 66 Maßnahmen würden ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro enthalten, folglich gebe es nicht nur Spielraum für finanzielle Stabilität, sondern echte Entlastung. Statt die Chance zu ergreifen, würden die Maßnahmen der Bundesregierung jedoch vielmehr zu einer weiteren Zuspitzung der Finanznot der gesetzlichen Krankenkassen führen. „Mit der Kabinettsfassung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft die Bundesregierung die strukturelle Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Steuermittel weiter. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds wird ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro abgesenkt – und das, obwohl die Finanzkommission Gesundheit explizit eine stärkere steuerliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen empfohlen hat“, kritisieren die Grünen.

Konkret fordern die Grünen, dass die Bundesregierung die kurzfristigen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 im aufgezeigten Umfang von 42 Milliarden Euro umsetzt, um diesen um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Maßnahmen müssten dabei so ausgestaltet sein, dass sie die „größtmögliche Wirkung im System entfalten, dabei sozial ausgewogen sind und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.“

Insbesondere sollten die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung verlässlich an der Entwicklung ihrer Einnahmen orientiert werden. Außerdem müssten versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln gezahlt werden, und der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds sei bei Anpassung an die Ausgabenentwicklung regelgebunden zu dynamisieren. Die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro müsse gestrichen werden.

Zur Gegenfinanzierung solle unter anderem eine stärkere Besteuerung von hochprozentigem Alkohol, eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke und eine Anhebung und Angleichung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte herangezogen werden. Außerdem solle der Herstellerrabatt für erstattungsfähige Arzneimittel auf 17 Prozent angehoben werden. Überhöhte Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln sollen durch frühere Preisbegrenzungen und eine konsequente Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzenbewertung bereits zum Markteintritt begrenzt werden. Auch bei der Preisgestaltung von Orphan Drugs sollen die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit umgesetzt werden.

Zusätzlich müsse das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) so abgeändert werden, dass die zentralen Steuerungsinstrumente der Krankenhausreform, nämlich die Vorhaltevergütung, bundeseinheitlicher Leistungsgruppen und verbindliche Qualitätsvorgaben, nicht weiter abgeschwächt werden. Zuletzt fordern die Grünen eine konsequente Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes, indem ambulante, rettungsdienstliche und stationäre Angebote verzahnt und Patientinnen und Patienten zielgerichtet in die jeweils geeignete Versorgungsebene gesteuert werden.

AfD: Dynamischer Bundeszuschuss

Die AfD hat insgesamt vier Anträge vorgelegt. Auch die in Teilen gesichert rechtsextreme Partei fordert, dass die Kosten für Grundsicherungsempfangende kostendeckend aus Steuermitteln bezahlt werden und der Betrag jährlich unter Berücksichtigung der realen Gesundheitskosten dynamisiert wird.

Darüber hinaus nutzt die AfD auch diese Gelegenheit, um rassistische Narrative zu streuen: So solle die Bundesregierung darauf hinwirken, „ausländischen Bürgergeldempfängern für die Deckung der medizinischen Kosten zukünftig eigenständig aufkommen zu lassen“. Zudem erklärt die Partei, dass „alle bilateral geschlossenen Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit anderen Staaten hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses auf den Prüfstand gehören und sichergestellt wird, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären“. Zudem solle der Bund die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ beenden und „auf eine Rückkehr der temporär Bleibeberechtigten in ihre Heimatländer“ hinwirken.

Außerdem solle die Anzahl der Krankenkassen durch Zusammenlegung reduziert und ein Werbeverbot eingeführt werden. Zudem sollte der Bürokratieabbau vorangebracht werden. Orphan Drugs sollten zudem nur bei nachgewiesenem und gesichertem therapeutischen Zusatznutzen durch die GKV erstattet werden.

Statt „kurzfristiger Flickschusterei“ brauche es strukturelle und langfristig tragfähige Reformen im Gesundheitssystem. „Insbesondere sind medizinische Leistungen auskömmlich zu vergüten und bestehende Quersubventionierungen zu beenden“, heißt es in dem Antrag.

Darüber hinaus solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, um die Arztsitze neu zu regulieren und ländliche Gebiete gezielter zu unterstützen.