Herstellerrabatt erhöhen

Sparpaket: GKV will Ausnahmen bei Verwaltungskosten 04.11.2025 14:52 Uhr

Berlin - 

Die Regierungsparteien haben sich zum Ziel gesetzt, die Beiträge in der GKV und SPV zum Jahreswechsel stabil zu halten. Nach letzten Schätzungen soll sich das Defizit in der GKV für das kommende Jahr auf 2 Milliarden Euro und für die SPV auf 1,7 Milliarden Euro belaufen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Sparpaket für die GKV vorgelegt, das die Lücke schließen soll. Die Maßnahmen sind „ein erster Schritt“, erklärt der GKV-Spitzenverband in seiner Stallungnahme, reichen aber nicht aus, um Beitragssteigerungen zu verhindern. Der Verband schlägt weitere Maßnahmen vor, unter anderem eine Erhöhung des Herstellerrabatts.

Um die Finanzierungslücke in der GKV zu schließen, will Warken unter anderem auch bei den Kassen sparen: Insgesamt soll der Ausgabenanstieg bei den sächlichen Verwaltungskosten der GKV im kommenden Jahr auf maximal 8 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 begrenzt werden. Das soll rund 100 Millionen Euro einsparen.

Zwar sei die Begrenzung der sächlichen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen als Beitrag zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs grundsätzlich vertretbar, allerdings fordert der GKV-Spitzenverband Ausnahmen. Nicht von der Budgetdeckelung betroffen sollen die sächlichen Verwaltungsausgaben, die im Zusammenhang mit den Aufwendungen für die Datentransparenz anfallen. Darüber hinaus dürften auch die Verwaltungsausgaben für die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nicht gedeckelt werden. „Die Aufwände der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen dienen explizit dem Zweck, Vermögensschäden infolge von Abrechnungsbetrug und Korruption zu verhindern und zugleich präventiv die Effizienz der Gesundheitsversorgung und den sachgerechten Einsatz von Finanzmitteln zu fördern“, heißt es in der Stellungnahme.

Weitere Ausnahmen fordert der Verband für Aufwände zur Sicherstellung der Informations- und Cybersicherheit, der Resilienz kritischer Anlagen und den Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen.

Senkung des Fördervolumens

Weitere 100 Millionen Euro plant Warken durch die einmalige Halbierung der Fördersumme des Innovationsfonds einzusparen. Analog zur Absenkung der Gesamt-Fördersumme sollen auch die Fördervolumina für neue Versorgungsformen von 20 Millionen Euro auf 10 Millionen sowie für medizinische Leitlinien von 5 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro im kommenden Jahr gesenkt werden. Die Kassen sollen im Jahr 2026 von der Finanzierung des Innovationsfonds befreit werden.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt auch diese Maßnahme und fordert darüber hinaus, dass das jährliche Fördervolumen dauerhaft auf maximal 150 Millionen Euro begrenzt werden soll, da die Fördervolumina in den vergangenen Jahren nicht vollständig verausgabt worden seien. Zusätzlich würden hier weitere Einsparpotenziale durch Neuregelungen zur Rückführung nicht verausgabter Mittel möglich.

Krankenhäuser

Bei den Kliniken will Warken weitere rund 1,7 Milliarden Euro einsparen. Dies soll durch Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel für 2026 geschehen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Aussetzen der Klausel, da diese in den vergangenen Jahren zu einer nicht sachgerechten Ausgabensteigerung geführt habe. Der Verband fordert die dauerhafte Streichung der Klausel und darüber hinaus auch die Streichung der doppelten Tarifrefinanzierung.

„Ohne eine ergänzende Anpassung der Regelungen zur Tarifrate wird die prognostizierte Entlastungswirkung deutlich reduziert, da nun die Tarifrate aufgrund der Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für 2026 Relevanz entfaltet“, so der GKV-Spitzenverband. Die Klausel erzeuge obendrein Fehlanreize, denn wenn Arbeitgeber Tarifabschlüsse vollständig an die GKV weitergeben könnten, fehle der Anreiz für wirtschaftlich angemessene Verhandlungen. Dies führe zu überhöhten Tarifsteigerungen auf Kosten der GKV, wie die Erfahrungen im Pflegebudget seit 2020 eindrücklich zeigen.

Herstellerrabatt erhöhen

Das Sparpaket sei „ein erster Schritt“, reiche aber nicht aus, um Beitragssteigerungen zu verhindern. Der GKV-Spitzenverband macht daher weitere Sparvorschläge, darunter einen erhöhten Herstellerrabatt. Zur Stabilisierung der Finanzen sei es notwendig, dass alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten. Folgerichtig sei, dass auch der Bereich der Arzneimittelversorgung einen adäquaten Beitrag zu den Einsparmaßnahmen leisten solle. Von der Ausgabendynamik profitierten vor allem die pharmazeutischen Unternehmer, die solitäre Arzneimittel – und hier insbesondere patentgeschützte Arzneimittel – vertreiben.

„Durch eine Erhöhung des Herstellerrabattes nach § 130a Absatz 1 Satz 1 um 1 Prozentpunkt können gut 250 Millionen Euro eingespart werden. Eine zeitlich beschränkte Erhöhung des Herstellerrabattes um 8 Prozentpunkte würde somit die Ausgaben für Arzneimittel um gut 2 Milliarden Euro für ein Jahr entlasten“, so es in der Stellungnahme. Der GKV-Spitzenverband fordert zudem, dass der Erstattungsbetrag ab dem ersten Tag des Inverkehrbringens eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff gelte. Derzeit gelte für sechs Monate nach Inverkehrbringen ein vom pharmazeutischen Unternehmer frei gewählter Abgabepreis.

Preis-Mengen-Regelungen

Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, mit einer effektiven Preis-Mengen-Regelung ein Finanzentlastungsvolumen von mindestens 2 Milliarden Euro ab 2026 zu erzeugen. Hierzu müsse allerdings der Gesetzeswortlaut klar die Intention zur Finanzstabilisierung zum Ausdruck bringen. Auch das ökonomische Prinzip von Mengenrabatten müsse explizit im Wortlaut verankert werden. Das heißt: Bei hohen beziehungsweise steigenden Mengen sinken Preis und Ausgaben. Preis-Mengen-Regelungen seien in anderen Ländern ein etabliertes Instrument für eine signifikante Entlastung der Gesundheitssysteme, etwa in Italien, Frankreich oder Österreich.

Auch die Regelungen zur Terminvermittlung und offenen Sprechstunde müssten überprüft werden. Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 verfolgten Ziele einer schnelleren Terminvergabe und Verkürzung von Wartezeiten in der ambulanten Versorgung durch zusätzliche Vergütungsanreize seien nicht erreicht worden. „Den gesetzlichen Krankenkassen entstehen hierdurch jedoch erhebliche Mehrausgaben im oberen dreistelligen Millionenbereich, ohne dass sich die Versorgung der Versicherten spürbar verbessert.“

Auch die Regelungen zur Entbudgetierung von Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin würden methodische Fehler enthalten. Zudem seien Änderungen im Bereich des Pflegebudgets notwendig.