Thüringen

Sparpaket: Apotheker und Ärzte warnen gemeinsam 21.05.2026 12:45 Uhr

Berlin - 

In einem Gespräch mit Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk am 18. Mai warnte die Gemeinschaft der Heilberufe in Thüringen eindringlich vor den Folgen des von der Bundesregierung geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Gesetzentwurf gefährde die ambulante Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum und verschärfe bestehende Engpässe weiter.

Bereits zuvor hatten die Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker in einem offenen Brief alle Thüringer Bundestagsabgeordneten, die Mitglieder des Sozialausschusses im Landtag sowie die Vertreter Thüringens im Bundesrat dazu aufgefordert, sich für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes einzusetzen.

Die Gesundheitsministerin teile nach Angaben der Heilberufler die Bedenken und sichere ihre Unterstützung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu. Entsprechende Änderungsanträge auf Basis der Rückmeldungen seien bereits in den Bundesrat eingebracht worden.

„20-Minuten Land“

Das geplante Gesetz werde die Gesundheitsversorgung an finanzielle Grenzen bringen, statt sie am medizinischen Bedarf der Patienten auszurichten. Die Folgen für Patienten wären unter anderem längere Wege, erschwerte Terminvergaben und längere Wartezeiten. Ein schlechterer Zugang zu notwendigen Behandlungen wäre im Flächenland Thüringen mit seiner alternden Bevölkerung besonders dramatisch, warnen die Vertreter der Heilberufe.

Damit stehe das Gesetz klar im Widerspruch zum Ziel eines „20-Minuten-Landes“, mit dem die Thüringer Landesregierung die wohnortnahe medizinische Versorgung sichern wolle. Während die Politik in Bund und Land seit Jahren von einer sinnvollen Stärkung der ambulanten Versorgung und mehr Prävention spreche, entziehe das geplante Gesetz den dafür nötigen Strukturen die finanziellen Grundlagen.

Dabei sei die ambulante Medizin gar kein Kostentreiber: Mit weniger als einem Viertel der Gesamtausgaben der GKV versorgten sie etwa 97 Prozent aller Behandlungsfälle. Die ambulante Versorgung sei damit nicht das Problem des deutschen Gesundheitssystems, sondern seine effizienteste Säule. Die Gemeinschaft der Heilberufe sieht deshalb einen grundlegenden Widerspruch darin, ausgerechnet diesen Bereich weiter finanziell zu begrenzen. Geplante Eingriffe verschärften im Gegenteil sogar bestehende Probleme.

Apotheken wirtschaftlich stärker unter Druck

Für die Apotheken würde die vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags eine dauerhafte Honorarkürzung bedeuten. Gleichzeitig würden zusätzliche Aufgaben und finanzielle Risiken – etwa durch höhere Medikamentenzuzahlungen – auf die Apotheken verlagert.

Bereits heute können rund 33 Prozent der noch 473 Apotheken in Thüringen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Die Thüringer Apothekerschaft sieht darin einen grundlegenden Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine konkrete wirtschaftliche Stärkung der Apotheken zugesagt hatte.

„Belastungen werden jetzt verbindlich beschlossen, die versprochene Stärkung der Apotheken bleibt dagegen weiter unverbindlich angekündigt – das ist ein klarer Wortbruch. Dabei sichern die Vor-Ort-Apotheken jeden Tag, rund um die Uhr, die schnelle und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Menschen. Wird ihre wirtschaftliche Grundlage weiter geschwächt, drohen insbesondere im ländlichen Raum längere Wege, weniger persönliche Beratung und Versorgungslücken. Gleichzeitig gehen wichtige Potenziale verloren, die Apotheken künftig zusätzlich in Prävention, Primärversorgung und Arzneimitteltherapiesicherheit übernehmen könnten“, erklären Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes und Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen.

„Völlig falsches Signal“

In der ärztlichen Versorgung seien unter anderem die Begrenzung der Vergütungsentwicklung, der Wegfall von Honoraren für zusätzliche und kurzfristige Termine sowie die Deckelung bislang nicht budgetierter Leistungen vorgesehen. Besonders davon betroffen wären Fachrichtungen mit vielen Akutbehandlungen, zum Beispiel die hausärztliche Versorgung und die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.

„Dieses Gesetz sendet das völlig falsche Signal an die ambulante Versorgung. Während Politik und Krankenkassen seit Jahren fordern, mehr Behandlungen aus den Krankenhäusern in den ambulanten Bereich zu verlagern, sollen nun ausgerechnet dort Leistungen gedeckelt und zusätzliche Termine finanziell entwertet werden. Wer Versorgung sichern will, darf diejenigen Praxen nicht bestrafen, die heute schon an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Das gefährdet insbesondere die Versorgung im ländlichen Thüringen“, erklärte Sven Auerswald, Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen.

In der Zahnmedizin sehe das Gesetz vor, dass kieferorthopädische Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten künftig nur noch von Fachzahnärzten erbracht werden dürfen. Derzeit versorgten in Thüringen rund 90 Praxen ohne Fachzahnarzt-Titel für Kieferorthopädie etwa 11.300 Kinder und Jugendliche. Diese Behandlungskapazitäten würden mit der geplanten Regelung wegfallen. Auch die medizinischen Fachberufe, wie Medizinische Fachangestellte und Zahnmedizinische Fachangestellte, die die ambulante Gesundheitsversorgung maßgeblich mittragen, seien von der Sparpolitik unmittelbar betroffen.

„Begrenzte finanzielle Spielräume in den Praxen führen zu steigender Arbeitsbelastung, unbesetzten Stellen und einer sinkenden Attraktivität der Berufe. Der Fachkräftemangel verschärft sich weiter – mit direkten Folgen für die Versorgung: Termine werden knapper, Wartezeiten länger und die Zeit für die individuelle Betreuung geringer“, kritisiert Marie Holtzsch, Vorsitzende des Landesverbandes Mitte-Ost des Verbandes medizinischer Fachberufe.