Spargesetz: Warken mahnt zur Eile 06.07.2026 13:49 Uhr
„Die Finanzlage der GKV ist extrem kritisch“, trommelt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine schnelle Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG). In einem Schreiben begründet sie die Notwendigkeit für eine Fristverkürzung und Verkündung im Juli.
„Zur Erzielung der einkalkulierten Finanzwirkungen müssen die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen so frühzeitig wie möglich in Kraft treten“, heißt es in dem Papier. „Je später die Änderungen in Kraft treten, desto länger gelten für Verhandlungen über Vergütungen für das Jahr 2027 die alten Regelungen, was deutlich höhere und mit den Zielen dieses Gesetzentwurfs unvereinbare Vergütungsabschlüsse nach sich ziehen und das Einsparvolumen des Gesetzentwurfs folglich erheblich reduzieren würde.“
Das Ziel der Wiederherstellung der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und damit einhergehend das Ziel der Beitragssatzstabilität wäre damit für 2027 für einen erheblichen Teil der Leistungsbereiche nicht mehr erreichbar. Hierzu gehöre auch, dass im Falle eines Bundesratsbeschlusses nach dem 15. September eine Bekanntgabe der um einen Prozentpunkt reduzierten Grundlohnrate für alle Leistungsbereiche, die bis spätestens 15. September zu erfolgen habe, in der Fassung des BStabG nicht möglich wäre. „Auch dies hätte eine erhebliche Verminderung der Einsparungen und ein Verfehlen des Ziels der Beitragssatzstabilität für 2027 zur Folge.“
Auch für den Prozess der Haushaltsplanungen der Krankenkassen und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden seien die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen aufgrund des hohen Finanzvolumens des Gesetzes von rund 19 Milliarden Euro im kommenden Jahr von herausragender Bedeutung. „Nur mit einem frühzeitigen Abschluss des Verfahrens kann ausreichende Planungssicherheit hergestellt werden, damit die Krankenkassen die vorgesehenen Maßnahmen vollumfänglich bei der Kalkulation ihrer Zusatzbeitragssätze berücksichtigen können. Ein späteres Inkrafttreten birgt dagegen das Risiko von hoher Planungsunsicherheit mit der Folge, dass seitens der Krankenkassen keine vollständige Berücksichtigung der erwarteten Einsparungen des Gesetzes in die Zusatzbeiträge erfolgen würde. Im Ergebnis kann das Ziel der Beitragssatzstabilität nicht erreicht werden.“