Staatssektretär überrascht mit Ansage

Spargesetz: Geht da noch was? Patrick Hollstein, 28.09.2022 10:08 Uhr aktualisiert am 28.09.2022 11:57 Uhr

Anders als Minister Lauterbach sieht Staatssekretär Professor Dr. Edgar Franke noch Spielraum beim Spargesetz. Foto: Svea Pietschmann
Berlin - 

Am Nachmittag findet im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum Spargesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) statt. Im Vorfeld platzieren sich die Verbände mit ihren Positionen – mit Erfolg? Offenbar könnte es noch Änderungen geben.

Während Lauterbach bereits öffentlich erklärt hat, dass er beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) eigentlich keine Änderungen mehr will, gibt es Bewegungen innerhalb der Ampel. Zwar wissen alle Gesundheitspolitiker um die Notwendigkeit von Einsparungen, aber mittlerweile sehen sie auch die Probleme etwa der Pharmaindustrie. Bei der Jahresversammlung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) wurde das Strucksche Gesetz zum geflügelten Wort: Kein Gesetz verlasse den Bundestag so, wie es hineinkomme.

Am deutlichsten wurde ausgerechnet Staatssekretär Professor Dr. Edgar Franke (SPD): Er gehe davon aus, dass das Parlament noch Änderungen vornehmen werde – „insbesondere wenn man noch eine Gegenfinanzierung aus dem Hut zaubern kann“.

Unisono wird zu Protokoll gegeben: Niemand sei glücklich mit dem Spargesetz, es sei im Grunde eine Verlegenheitslösung, um die dringensten Finanzlöcher zu stopfen. Spätestens Anfang kommenden Jahres soll es dann eine größere Strukturreform geben, bei der etwa über Positionen wie ALG-II-Zuschüsse oder die Beitragsbemessungsgrenze gesprochen werden soll. Laut Franke soll auch der Bundeszuschuss – wie im Koalitionsvertrag versprochen – dynamisiert werden.

Spahn als Sündenbock

Verantwortlich ist laut Ampel-Politikern wie Paula Piechotta (Grüne) und Professor Dr. Andrew Ullmann (FDP) der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Statt dringend erforderliche Strukturreformen anzugehen habe er Geld ausgegeben als gäbe es kein morgen. „Es war eine sehr leichtsinnige Wette, dass die Konjunktur nach der Corona-Pandemie anziehen und die Einnahmesituation sich verbessern werde“, so Piechotta. „Weil es keinerlei Plan B gab, müssen wir den Scherbenhaufen jetzt einsammeln.“

Zurück zum Spargesetz: Was könnte noch drin sein? Die Hersteller hoffen, dass die AMNOG-Maßnahmen zum Erstattungsbetrag nicht „en passant“ beschlossen, sondern später angegangen werden. Und auch ein Inflationsausgleich könnte noch drin sein. Mehr als 3 Prozent werden wohl aber nicht drin sein – bei aktuell rasant steigenden Kosten.

Thomas Müller, Leiter der Abteilung „Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG), versprach, dass Maßnahmen gegen Engpässe nicht vergessen würde. Aber ob man das im Spargesetz noch schaffe, das bis Ende Oktober durch sein soll, sei fraglich. Obendrein gebe es rechtliche Herausforderungen, was die Förderung nach Standort angehe.

Kein digitaler Beipackzettel

Dem vom BAH gewünschten digitalen Beipackzettel erteilte Müller eine Absage: Bei Medikamenten mache die Information das Produkt aus, so Müller, der selbst Apotheker ist und im Krankenhaus gearbeitet hatte. Einen kompletten Verzicht könne er sich daher nicht vorstellen, allenfalls eine abgespeckte Variante mit QR-Code für weiterführende Informationen.