Radiologen besonders betroffen

Spargesetz: Ärzte erwarten Minus von bis zu 68.000 Euro 30.04.2026 16:44 Uhr

Berlin - 

Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes „müssen alle einen Beitrag leisten“ wiederholte Gesundheitsministerin Nina Warken zuletzt immer wieder. Betroffen sind hiervon unter anderem die Apotheken, die eigentlich gerade für mehr Honorar kämpfen, aber auch die Ärzt:innen, die bereits mit einem geringeren Leistungsangebot drohen. Bis zu 68.000 Euro Verlust könnten pro Arzt in 2027 durch das Spargesetz drohen, rechnet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) vor. 

Laut Gesetzentwurf wird die Gesamtvergütung für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung ab dem Jahr 2027 um 2,64 Milliarden Euro gekürzt. „2,41 Milliarden davon betreffen die direkte Kürzung der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das entspricht einem Minus von rund 5 Prozent im Vergleich zu 2025. Im Schnitt würde jede der rund 100.000 Praxen in Deutschland dann etwa 24.000 Euro weniger von den gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung der Patienten erhalten“, so das Zi.

Die einzelnen Fachrichtungen seien aber unterschiedlich stark von den resultierenden Honorarkürzungen betroffen. Wegfallen sollen die Finanzierung für schnelle Terminvergabe und offene Sprechstunde, die psychotherapeutische Kurzzeitbehandlung, die Organspende-Beratung und die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Vergütung von kinder- und hausärztlichen Leistungen werde pauschal gekürzt.

Das Zi hat im Rahmen einer aktuellen Sonderauswertung anhand der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Abrechnungsdaten abgeschätzt, wie sich die „Streichung kostenintensiver Sondervergütungen“ auf das Honorar voraussichtlich auswirken wird.

Radiologen besonders hart getroffen

Am stärksten betroffen wären demnach Radiologen mit einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro pro Arzt. Es folgen Hals-Nasen-Ohren-Ärzte mit Abstand (minus 44.000 Euro), dann Phoniater und Pädaudiologen sowie Fachärzte internistischer Fachrichtungen (etwa minus 32.000 Euro). Auch Neurologen (minus 26.000 Euro) und Orthopäden (minus 23.000 Euro) seien stark betroffen.

„Diese Fachrichtungen sind vor allem deshalb so stark betroffen, weil deren Praxen sich um eine besonders schnelle Terminvergabe für die von Hausärzten oder Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelten Patienten bemüht haben“, bilanziert das Zi. Psychiater sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sind vom Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie betroffen, Hausärzte und Kinderärzte von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen.

„Erhebliche Eingriffe in die Praxisabläufe“

„Die Kürzungen entfallen ausschließlich auf Leistungen, die der Gesetzgeber erst vor Kurzem für besonders förderungswürdig hielt und daher finanziell aufgewertet hat. Die Änderungen bedeuten zum Teil erhebliche Eingriffe in die Praxisabläufe. Denn Praxen können auf diese Kürzungen kurzfristig oftmals nur durch Abbau von Personal reagieren, was in der Regel eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots der Praxen zur Folge hat“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Diese Verringerung der Einnahmen würde bei unveränderter oder gar steigender Kostenstruktur der Praxen eine Kürzung des Einkommens von 5 Prozent alle Hausärzte bedeuten. Hals-Nasen-Ohrenärzte müssten mit 20 Prozent weniger, Orthopäden mit rund 11 Prozent und Neurologen mit rund 13 Prozent rechnen. So werde leicht nachvollziehbar, dass dies auch Folgen für die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten haben wird. „Denn: Praxisinhaber müssen mit deutlichen Anpassungen ihrer Kosten, etwa durch Personalabbau und reduzierte Öffnungszeiten, reagieren”, so von Stillfried weiter.

„Was seitens der Bundesregierung als Reformerfolg dargestellt wird, nämlich niedrigere und langfristig stabile Beitragssätze, läuft faktisch auf eine zunehmende Enteignung der gesetzlich Versicherten hinaus, deren Ansprüche auf medizinische Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch V schlichtweg weniger wert werden“, meint der Zi-Vorstandsvorsitzende.

Finanzierungslücke wird weiter wachsen

Durch die demografische Entwicklung, den medizinisch-technischen Fortschritt und die Auswirkungen steigender Produktivität sowie die Geldentwertung in Deutschland würden für immer mehr Kosten im Gesundheitssystem sorgen. „Der hieraus entstehende Finanzierungsbedarf kann mittel- und langfristig nicht gedeckt werden, solange die gesetzliche Krankenversicherung nur aus einem Anteil der Arbeitseinkommen finanziert wird, der deutlich geringere Zuwächse erzielt als das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands.“

Die Lücke zwischen Versorgungsbedarf und Finanzierung werde somit mit den Jahren immer weiter anwachsen. „Praxen und Krankenhäuser erhalten gemessen am Behandlungsbedarf immer kleinere Budgets. So wird der Rationierungsdruck immer mehr ansteigen – am ehesten für jeden spürbar durch weniger und vor allem weniger kurzfristige Arzttermine. Kurzum: Das gestern im Kabinett verabschiedete Kürzungsgesetz ist aus gesundheitsökonomischer Sicht nichts anderes als der Einstieg in die Wartelisten- und Rationierungsmedizin“, so von Stillfried abschließend.