Spar-Paket-Stopp gefährdet GKV-Entlastung 05.12.2025 13:50 Uhr
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe gegenwärtig vor einer doppelten Herausforderung, erklärte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Kurzfristig drohten erneut nochmals höhere Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber, langfristig fehle es an einer tragfähigen Reformperspektive für dauerhaft stabile Beitragssätze. Das vom Bundestag beschlossene Sparpaket sei für die kurzfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen im kommenden Jahr unverzichtbar – die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gefährde diese dringend notwendige Entlastung.
„Ohne die bereits eingeplanten Einsparungen wird der Finanzierungsdruck für die Krankenkassen noch weiter zunehmen – mit spürbaren Folgen für Versicherte und Arbeitgeber“, warnte der GKV-Spitzenverband.
Der Verwaltungsrat fordere Bund und Länder daher auf, die Verhandlungen zügig abzuschließen und dabei an einem Sparpaket mit einem Entlastungsvolumen von mindestens 2 Milliarden Euro für 2026 festzuhalten. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollten die finanziellen Einsparungen sogar ambitionierter ausfallen und insbesondere auch die Arzneimittelversorgung und die vertragsärztliche Versorgung einschließen. „Wir erwarten kurzfristig eine politische Lösung, die die Beitragszahlenden im Jahr 2026 wirksam vor noch höheren Beiträgen schützt. Das geplante Sparpaket ist dafür ein wichtiges Instrument!“
Ausgabenmoratorium
Darüber hinaus brauche die GKV eine klare Perspektive für dauerhaft stabile Finanzen. Die Ausgaben würden seit Jahren stärker als die Einnahmen steigen. Zum Schutz der Beitragszahlenden sei ein Ausgabenmoratorium durch eine Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität dringend erforderlich. Zudem seien Strukturreformen überfällig, um die Versorgung effizienter zu gestalten und vorhandene Mittel zielgenauer einzusetzen. Eine solche Reform müsse auch die staatliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben umfassen, die bislang aus Beitragsmitteln getragen werden.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die GKV für Leistungen aufkommt, die originär in staatlicher Verantwortung liegen“, kritisierte der Verband. Genau aus diesem Grund habe sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gezwungen gesehen, Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der unzureichenden Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden im Auftrag und im Namen von Mitgliedskassen einzureichen. Diese Verfahren seien inzwischen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen anhängig und würden kurzfristig keine finanzielle Entlastung bewirken können. Sie würden aber die Dringlichkeit unterstreichen, die Finanzierungsverantwortung zwischen Staat und Sozialversicherung sachgerecht zu ordnen.
„Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler haben Anspruch auf verlässliche Entscheidungen und eine faire Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch den Staat. Wir erwarten von der Politik entschlossenes Handeln für Versicherte und Arbeitgeber – jetzt und für die Zukunft“, schloss der GKV-Spitzenverband.