Konversionstherapien

Spahn verschärft Verbot von „Homo-Heilung“ dpa, 18.12.2019 09:11 Uhr

Kein Raum für Graubereiche: Jens Spahn verschärft sein Gesetz gegen Konversionstherapie. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen Homosexualität verschärft. Der Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

„Wir haben das Verbot noch schärfer gefasst“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorab. „Vorher gab es Ausnahmen für Heranwachsende. Das wurde gestrichen, denn gerade in dieser Altersphase finden die meisten Therapieversuche statt. Daher wird auch bei 16- bis 18-Jährigen die Konversionstherapie künftig verboten.“ Diese sei „viel zu gefährlich für Leib und Seele, als dass man Graubereiche zulassen dürfte“.

Das Verbot soll im Strafrecht verankert werden. „Selbst Werbung, das Anbieten und das Vermitteln von Konversionstherapie soll übrigens verboten sein. Darauf steht dann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro“, erklärte der Minister. Er setze auf den Abschreckungseffekt: „Momentan werden Schätzungen zufolge in Deutschland jedes Jahr bis zu 2000 Konversionstherapien durchgeführt.“ Gemeint sind psychotherapeutische Methoden, die das Ziel haben, Homosexualität zu „heilen“.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, kündigte eine genaue Prüfung des Kabinettsentwurfs an. Ihre Fraktion werde sich im parlamentarischen Verfahren für ein möglichst weitgehendes Verbot einsetzen. „Ich würde mir ein umfassendes Verbot der sogenannten Konversionstherapie auch für Erwachsene wünschen, das ist allerdings rechtlich schwer umsetzbar.“ Im Kabinettsentwurf sei ein Verbot bei allen Minderjährigen vorgesehen, dies sei eine klare Verbesserung zum vorherigen Referentenentwurf.