Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Spahn plant Vorgaben für Pflegepersonal in Kliniken dpa, 29.07.2018 10:09 Uhr

Ab 2020 solle für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Foto: AVNR
Berlin - 

Zur Verbesserung der Qualität der Pflege will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Krankenhäusern konkrete Vorgaben zum Pflegepersonal machen. Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf für das „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ hervor, der der „Berliner Zeitung“ vorliegt.

Ab 2020 solle für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Werde von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten, soll es Honorarkürzungen geben. Der Gesetzentwurf solle am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Linke-Chef Bernd Riexinger forderte die schnelle Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung im Krankenhaus und einen verbindlichen Personalschlüssel in der Altenpflege. Nötig sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung und nicht eine Minimallösung. Außerdem müsse es eine Ausbildungsoffensive in der Pflege geben. Die Krankenhäuser müssten verpflichtet werden, sofort 10 Prozent mehr Ausbildungsplätze anzubieten - das wären 8000 zusätzliche Pflegekräfte im Jahr. Diese Quote solle in den kommenden fünf Jahren auf 20 Prozent steigen.

Auch zum Thema Neustrukturierung der Notfallversorgung äußerte sich Spahn. Bei der Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen vorbildliche Kliniken mehr Geld bekommen. Anders als bisher geplant sollen aber andere Krankenhäuser nicht schlechter gestellt werden. „Wir wollen, dass Krankenhäuser mit guter Qualität einen Zuschlag bekommen. Aber wir wollen nicht, dass es dabei durch Umverteilung zu Verwerfungen zwischen den Krankenhäusern kommt“, sagte Spahn dem „Münchner Merkur“. Es werde daher in einigen Bundesländern auch zusätzliches Geld ins System fließen müssen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen hatte im April entschieden, die Notfallversorgung neu zu regeln. Im Kern soll es künftig zwar weniger Notfallkrankenhäuser geben. Diese sollen dafür aber garantieren, dass sie die Patienten auch angemessen betreuen können.