Apothekenhonorar

Singhammer: Notdienst-Ausgleich für Landapotheken Benjamin Rohrer, 19.07.2012 10:19 Uhr

Berlin - 

Möglicherweise könnten sich die Apotheken neben einer Erhöhung des Fixhonorars bald über eine weitere Honoraranpassung freuen: Johannes Singhammer (CSU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, will insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen durch eine höhere Vergütung der Nacht- und Notdienste unterstützen. „Große Apotheken in der Stadt verdienen während der Nächte und an Sonntagen mehr. Ich möchte das ausgleichen.“ Es würden bereits Gespräche über eine eventuelle Gesetzesinitiative geführt.

 

Aus Singhammers Sicht muss insbesondere die Arzneimittelversorgung auf dem Land gestärkt werden: „Wir haben mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) etwas für die ärztliche Versorgung auf dem Land getan. Jetzt muss auch bei den Apotheken etwas geschehen.“ Schließlich gehörten beide Berufsgruppen eng zusammen: „Wo kein Arzt ist, ist keine Apotheke. Und umgekehrt ist es genauso.“

Für den CSU-Gesundheitsexperten wäre eine Anpassung der Gebühren für Nacht- und Notdienste ein geeignetes Mittel: „In vielen Landapotheken wird während der Notdienste im Regelfall kein großer Umsatz gemacht. In den Städten ist das oft anders. Das muss ausgeglichen werden.“ Ob dafür die von der ABDA geforderte Pauschalierung in Frage kommt, wollte Singhammer nicht kommentieren. Über Einzelmaßnahmen könne man derzeit noch nichts sagen.

 

 

Mit seiner Forderung ist Singhammer in der Unionsfraktion nicht allein: Der CDU-Gesundheitsexperte Erwin Rüddel hatte zuvor ebenfalls einen Bonus für Landapotheken ins Spiel gebracht. Zusätzlich zum Fixhonorar müssten ländliche Strukturen gezielt unterstützt werden. In einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC hatte sich eine knappe Mehrheit der Leser dafür ausgesprochen, dass alle Apotheken das gleiche Geld bekommen.

Eine Anpassung der Leistungshonorare wäre aber komplizierter als die Erhöhung des Fixums: Letzteres können Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) über eine Rechtsverordnung ändern – ohne Zustimmung des Bundesrates. Laut Singhammer wäre für die Nacht- und Notdienste allerdings ein Gesetzgebungsverfahren nötig. Der CSU-Politiker ist aber optimistisch: „Davon gibt es noch genügend in dieser Legislaturperiode.“

Unabhängig davon laufen in den beiden FDP-geführten Ministerien derzeit weiterhin die Rechenspiele. Singhammer zufolge könnte es aber auch dort bald Neuigkeiten geben: „Wir wollen für den Bereich der Apotheken etwas tun. Und das möglichst bald: Ziel ist es, dass die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft tritt.“ Trotzdem wollte Singhammer auch zum Fixum keine konkreten Zahlen nennen: Dafür sei es noch zu früh.