Apothekenhonorar

Showdown beim Kassenabschlag APOTHEKE ADHOC, 26.11.2009 15:13 Uhr

Berlin - 

Morgen ist der Tag der Entscheidung: Der Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) verhandeln zum letzten Mal vor der Schiedsstelle über den Kassenabschlag. Können sich die Parteien wieder nicht einigen, entscheidet die Schiedsstelle. Das Ergebnis wäre in diesem Fall jedoch von beiden Seiten juristisch anfechtbar, was zu weiteren Verzögerungen führen könnte.

Seit mehr als einem Jahr verhandeln Kassen und Apotheker mittlerweile über eine Absenkung des Zwangsrabatts. Aus einer frühen Verhandlungsphase war schon eine Einigung auf 1,70 Euro kolportiert worden - unter anderem als Entschädigung für den Mehraufwand der Apotheken mit den Rabattverträgen. Doch die Kassen zogen schließlich zurück. Das Bundesgesundheitsministerium hatte sich in die Verhandlungen der Selbstverwaltung eingemischt und sich gegen eine Absenkung ausgesprochen.

Der DAV hatte im September mit einer schriftlichen Stellungnahme formell das Schiedsverfahren eröffnet. Beim Erörterungstermin am 19. Oktober hatten beide Seiten ihre Argumente vorgetragen. Die Schiedsstelle unter der Leitung des unparteiischen Vorsitzenden Dr. Rainer Daubenbüchel legte daraufhin Kriterien zur Festlegung des Abschlags fest. Berücksichtigt werden demnach die Inflationsrate, die Entwicklung der Tariflöhne und Personalkosten sowie der Mehraufwand durch die Rabattverträge.

Eine feste Vergütung der Apotheken pro Packung gibt es erst seit 2004. Auf das feste Honorar von 8,10 Euro pro verschriebenem Arzneimittel plus 3 Prozent variablem Aufschlag mussten die Apotheker den Kassen zunächst einen Rabatt von 2 Euro gewähren. Gleichzeitig wurde ein Ausgleich festgelegt, falls der Medikamentenverbrauch wie erwartet steigen sollte.

Doch überraschend sanken die Verschreibungszahlen, und die Apotheker hätten 2005 gemäß Ausgleich sogar Anspruch auf eine Nachzahlung in Höhe von 350 Millionen Euro gehabt. Schließlich einigte man sich auf eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des Rabatts auf 1,85 Euro. Das entsprach 40 Millionen Euro.

Der Abschlag wurde anschließend auf 2 Euro für die Jahre 2006 bis 2008 festgeschrieben, doch schon Anfang 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz auf 2,30 Euro angehoben.

Erstmals für das Jahr 2009 sollten Kassen und Apotheker den Abschlag laut SGB V „leistungsgerecht und unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“ selbst verhandeln. Das Ergebnis wäre rückwirkend für das gesamte Jahr gültig.