Bundesregierung

Schwarz-Gelb feilt am AMNOG APOTHEKE ADHOC, 14.09.2010 13:28 Uhr

Berlin - 

Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) nimmt immer weiter Gestalt an. Nachdem die Gesundheitsexperten der Regierungsfraktionen am ersten Septemberwochenende in Klausur gegangen waren, wird jetzt weiter an den Änderungsanträgen gefeilt. Bei den meisten Vorschlägen herrscht in der Koalition Konsens, andere Punkte sind noch offen. Zur Anpassung der Großhandelszuschlags etwa wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch einen Prüfbericht vorlegen.

Weitere Berichte werden demnach vom Ministerium zur Zytostatikaversorgung, zur Heimversorgung mit Blistern sowie zu einer Mehrkostenregelung für Arzneimittel ohne Festbetrag vorgelegt. Ebenfalls noch geprüft wird, inwiefern der Herstellerrabatt auf die PKV übertragen werden kann. Heiß diskutiert wird derzeit noch die Änderung der Packungsgrößenverordnung.

Vorerst zurückgestellt sind die offenen Änderungsanträge zu den Impfstoffpreisen. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) und die ABDA reichen hierzu Stellungnahmen ein. Ebenfalls zurückgestellt ist ein Antrag zu Patientenberatungsstellen.

Beim Treffen am 5. September wurde bereits abgestimmt, dass auch für Reimporte ein Herstellerabschlag von 16 Prozent gelten soll. Der Preisabstand bleibt demnach bei 15 Euro beziehungsweise 15 Prozent. Die Koalition hatte sich zudem darauf verständigt, dass das BMG eine Rechtsverordnung für die Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe erlässt.


Die privaten Krankenversicherer sollen künftig an der Verhandlung über Erstattungsbeträge für nicht festbetragsregulierte Arzneimittel teilnehmen. Den ausgehandelten Rabatt sollen die Hersteller direkt bei der Abgabe gewähren. Dadurch soll ein Inkassorisiko wie beim Herstellerabschlag vermieden werden. Ein neues Fehlerkorrekturverfahren soll die Abwicklung der Herstellerabschläge verbessern.

Bei der Festlegung der Zuzahlungsfreistellungsgrenzen soll künftig nicht mehr der Apothekeneinkaufspreis, sondern der Herstellerabgabepreis als Grundlage dienen. Auch die Voraussetzungen, unter denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Arzneimittel wegen Unzweckmäßigkeit von der Erstattung ausschließen kann, sollen präzisiert werden.

Der nächste wichtige Termin ist die öffentlich Anhörung zum AMNOG am 29. September. Anfang Oktober wird der Regierungsentwurf im Bundestag behandelt. Nach der Abstimmung mit dem Gesundheitsausschuss sind die zweite und gegebenenfalls dritte Lesung für Anfang November terminiert. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.