Bedarfsplanung

Schlussanträge im Apothekenverfahren Patrick Hollstein, 24.08.2009 09:13 Uhr

Berlin - 

Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird es in drei Wochen wieder spannend für Europas Pharmazeuten: Am 10. September legt Generalanwalt Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro seine Schlussanträge zur Bedarfsplanung für Apotheken vor. Die beiden parallelen spanischen Vorlageverfahren waren am 19. Mai nach der Verkündung der Urteile zum Fremdbesitzverbot verhandelt worden.

Zwei Apotheker hatten das Fürstentum Asturien, eine autonome Region im Norden Spaniens, und das hiesige Gesundheitsministerium wegen der regionalen Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken verklagt. Unterstützt wurden die beiden Pharmazeuten von einem Zusammenschluss namens „Plataforma para la Libre Apertura de Farmacias“ (kurz: „Plafarma“, wörtlich: „Plattform für die freie Eröffnung von Apotheken“). Plafarma kämpft seit Jahren für die freie Niederlassung und ist als Beschwerdeführer auch für das parallel laufende Vertragsverletzungsverfahren verantwortlich.

Rückendeckung für die Kläger kam in Luxemburg auch vom Verband der spanischen Supermarktketten sowie von der EU-Kommission. Beide sehen in der Bedarfsplanung eine unangemessene Beschränkung des freien Binnenmarktes.

Dagegen verteidigten die Regierungen aus Madrid und Oviedo das asturische System. Auch Spaniens Apothekerkammer und -verband sowie die Apothekerkammer aus Valencia lieferten Argumente für den Erhalt der Bedarfsplanung. Von den Mitgliedstaaten sprachen sich Griechenland, Frankreich, Italien, Österreich und Portugal gegen einen freien Apothekenmarkt aus. Kein Land intervenierte zugunsten der Kläger.

Am Schluss der Verhandlung wollten die EU-Richter wissen, wo nach Ansicht der Kläger bei diesem Verfahren das Gemeinschaftsrecht tangiert wird. Die Kommission räumte ein, dass es in diesem Fall keinen grenzübergreifenden Konflikt gibt, dass aber jede Beschränkung der Niederlassungsfreiheit eine Beschränkung des freien Binnenmarktes darstellt. Möglicherweise muss das vorlegende spanische Gericht sogar ohne Votum aus Luxemburg entscheiden.