„Wie kommen Sie auf diese Idee?“

Abgaberegeln: Overwiening kontert Kassenvertreterin APOTHEKE ADHOC, 24.11.2021 13:23 Uhr

Mehr Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln: Was kann die neue Regierung jetzt tun?
Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening verteidigt die erleichterten Abgaberegeln (ab 1:04:00).
Berlin - 

Was wird aus den gelockerten Abgaberegeln nach dem Auslaufen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung? Die Kassen würden den Spielraum für die Apotheken gerne reduzieren, doch bei einer Podiumsdiskussion von Pro Generika ging Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in die Gegenoffensive.

 

Anne-Kathrin Klemm vom BKK Dachverband erklärte, man wolle sich noch einmal darüber unterhalten, welche Sonderregelungen nach dem Auslaufen im kommenden Mai beibehalten werden könnten. „Es darf aber nicht passieren, dass die Apotheken die Rabattverträge von unten aushöhlen.“ So müsse man ausschließen, dass die Apotheken selbst entscheiden, lieber einen Vollsortimenter an Lager zu legen und mangels Nachweispflicht so den Rabattvertrag ignorierten. Man müsse hier mit Augenmaß vorgehen.

„Wie kommen Sie darauf“, wollte Overwienng wissen. „Wie kommen Sie auf diese Idee?“ Die Apotheken hätten doch in der Corona-Pandemie bewisen, dass sie verantwortungsbewusst mit den neuen Freiheiten umgegangen seien und diese nicht ausgenutzt hätten, obwohl das möglich gewesen wäre.

„Schon Ihre Grundhaltung verstehe ich nicht. Wir wollen doch die Menschen versorgen.“ Wenn ein Arzneimittel nicht vorrätig sei, erzeuge dies verständlicherweise Druck bei den Patient:innen. „Wir tun das doch nicht für uns. Im Ergebnis ist es für uns irrelevant, aber wir wollen unsere Kund:innen versorgen.“ Overwiening forderte die Kassen auf, die Haltung endlich zu verinnerlichen, und lud Klemm zum Praktikum in ihre Apotheke ein.

Im Übrigen seien die Apotheken durchaus fähig, intelligente Lagerhaltung zu betreiben und ihr Warenlager auf die Rabattverträge einzurichten. „Wir sind durchaus digital unterwegs, wir können das. Aber wenn ein Arzneimittel fehlt, dann liegt es in der Regel an Lieferengpässen.“ Und weil sie so gut in Fahrt war, hielt sie der Kassenvertreterin auch noch vor, dass trotz Abgabeerleichterungen die Einsparungen aus den Rabattverträgen während der Corona-Pandemie so groß seien wie nie zuvor.

Ein wenig kleinlaut räumte Klemm ein, dass sie den Apotheken nicht unterstellen wollte, dass es ihnen nicht um die Versorgung gehe. Die Einladung zum Praktikum nahm sie dankend an. Thomas Müller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), war prompt um Ausgleich bemüht: Bei den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB V) gehe es um Eigenverantwortung und Solidarität. Mitunter berührten die Sparinstrumente wie Rabattverträge oder Festbeträge die Versorgung, am Ende kämen sie aber allen zugute.