29 Millionen Euro

Schadenersatz: Kliniken wollen Lauterbach verklagen Patrick Hollstein, 27.02.2024 08:47 Uhr

Weil Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht für eine angemessene Vergütung sorgt, fordern Kliniken aus Bayern jetzt Schadenersatz.
Berlin - 

Der Ton wird rauer: Weil Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ihrer Meinung nach nicht für eine angemessene Vergütung sorgt, fordern Kliniken aus Bayern jetzt Schadenersatz – und drohen mit Klage.

Schon seit geraumer Zeit klagen Krankenhäuser auch in Bayern über akute Finanzprobleme. Eine Gruppe von Kliniken geht jetzt einen Schritt weiter und droht mit rechtlichen Schritten: Mitglieder des Krankenhaus-Verbunds Klinik-Kompetenz-Bayern (KKB) fordern vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) Schadenersatz in Millionenhöhe. Als Beispiel nennt die Genossenschaft die Kliniken Südostbayern. Sie verlangen in einem an Lauterbach adressierten Brief 29.408.000 Euro für das Jahr 2023.

Die für eine Zahlung gesetzte Frist am 15. Februar ist bereits verstrichen. Die Klinik behalte sich vor, die Forderung vor Gericht einzutreiben, zuzüglich Verzugszinsen und weiterer Kosten, heißt es in dem Schreiben.

Nach Angaben des KKB-Geschäftsführers Benjamin Stollreiter hat rund die Hälfte der 34 KKB-Kliniken ähnlich lautende Briefe an den Gesundheitsminister geschickt. Sie berufen sich dabei auf das Krankenhausgesetz, das den Kliniken eine ausreichende Finanzierung zusagt. Die sei aber seit längerer Zeit nicht gegeben, argumentieren die Kliniken. Stollreiter erwartet, dass die Zahl der Krankenhäuser, die deshalb in Berlin Schadenersatz einfordern, weiter steigt.

Es gehe nicht nur um symbolische Öffentlichkeitsarbeit, betont der KKB-Geschäftsführer Stollreiter. Sein Verband sei mit Juristen im Gespräch, die für eine mögliche Klage Erfolgsaussichten sehen. Zu diesem Ergebnis seien auch Anwälte gekommen, die die Kreis-Kliniken im hessischen Groß-Gerau beraten. Die dortige Klinikleitung hat im Januar erklärt, sie werde gegen das Bundesgesundheitsministerium vor Gericht ziehen, um zusätzliches Geld einzuklagen.

Das BMG hat auf eine Bitte um Stellungnahme zunächst nicht reagiert.