Nach BGH-Urteil

Rx-Boni: Preis hofft auf Apothekenreform 07.11.2025 12:43 Uhr

Berlin - 

Bekommt DocMorris am Ende noch Schadenersatz dafür, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rx-Preisbindung kassiert und mehreren einstweiligen Verfügungen, die die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) erwirkt hatte, die rechtliche Grundlage entzogen hat? Abda-Präsident Thomas Preis hofft, dass das Thema mit der Apothekenreform noch einmal aufgegriffen wird.

Die AKNR war erfolgreich gegen mehrere Rabattmodelle von DocMorris vorgegangen, doch 2016 hatte der EuGH entschieden, dass die Preisbindung nicht für ausländische Versender gilt. DocMorris forderte daher Schadenersatz: 18 Millionen Euro sollte die Kammer zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschied 2022 tatsächlich zugunsten des Versenders; der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gestern auf und verwies zwei der ursprünglich fünf Fälle zurück an das Berufungsgericht.

„Die Klage von DocMorris wurde bezüglich drei der fünf streitgegenständlichen Sachverhalte rechtskräftig abgewiesen“, freut sich Preis. „Mit den restlichen beiden Sachverhalten muss sich nun das Oberlandesgericht erneut befassen. Welche konkreten Maßstäbe es dabei anlegen muss, wird sich im Einzelnen aus den noch nicht bekannten Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs ergeben. Jetzt schon lässt sich aber sagen, dass die damalige Entscheidung des Oberlandesgerichts deutlich zu weit reichte, weil mehrere der von DocMorris durchgeführten Werbeaktionen tatsächlich rechtswidrig waren.“

Laut Preis ist aber vor allem die Politik gefragt: „Die Abda wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass ausländische Versandanbieter im Wettbewerb nicht bevorzugt behandelt werden, sondern sich an geltendes Recht halten müssen. Hierzu gehört insbesondere die sozialrechtliche Preisbindung, deren effektive Durchsetzung unter anderem eines der Anliegen der gegenwärtig diskutierten Apothekenreform ist.“