„Preisbindung ist nicht Ländersache“

Rx-Boni: Gerlach ruft nach Kassenaufsicht 08.08.2025 13:17 Uhr

Berlin - 

„Die Überwachung der Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung obliegt den zuständigen Landesbehörden“, so lautete die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) widerspricht deutlich: Es sei Aufgabe des Bundes zu prüfen, wie die missbräuchliche Gewährung von Rx-Boni zu unterbinden sei.

„Ich begrüße es, dass das Problem rechtswidriger Rx-Boni beim Bundesgesundheitsministerium Beachtung findet“, so Gerlach. „Allerdings teile ich nicht dessen Meinung, die Lösung liege allein bei der Aufsicht der Länder“, so die bayerische Ministerin weiter. Die Äußerungen des BMG seien „schwierig“.

„Es kann nicht Aufgabe der Länder sein, Verstöße gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verfolgen“, kritisiert Gerlach. Das sei realitätsfremd.

Etliche ausländische Apotheken, die Arzneimittel nach Deutschland versenden, seien nicht an die Preisbindung gebunden. Apotheken, die nicht dem Rahmenvertrag beigetreten seien, könnten gar nicht belangt werden. „Dann können weder Landes- noch Bundesbehörden einschreiten.“

Auch bei ausländischen Apotheken, für die die krankenversicherungsrechtliche Preisbindungsklausel gilt, könnte es nicht sein, dass allein die Länder Abhilfe schaffen müssten. Denn eine wirklich effektive Handhabe stehe den Ländern gar nicht zur Verfügung. Einzig die Rechtsaufsicht über die Krankenkassen, die die Boni-Gewährung tolerieren, biete die Möglichkeit, mittelbar an die ausländischen Apotheken heranzukommen. „Im Übrigen untersteht die Mehrheit der Kassen schon gar nicht mehr der Länderaufsicht“, ergänzt die Ministerin.

Bund in der Pflicht

„Klar ist, dass die Länder keinen direkten Zugriff auf die ausländischen Apotheken selbst haben. Daher ist fraglich, mit welchen Mitteln die Länder diese Rechtsverstöße einschränken sollen. Vielmehr ist es Aufgabe des Bundes zu prüfen, wie dem Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und insbesondere der Gewährung von Boni durch ausländische Apotheken Einhalt geboten werden kann“, betont die Ministerin.