Wegen Untätigkeit

Rx-Boni: FA verklagt Paritätische Stelle 06.07.2026 08:43 Uhr

Berlin - 

Die Freie Apothekerschaft (FA) hat beim Verwaltungsgericht Berlin (VG) eine Untätigkeitsklage gegen die sogenannte Paritätische Stelle erhoben. Es geht um Untätigkeit im Zusammenhang mit der Ahndung von Rx-Boni der ausländischen Versender.

Gegenstand des Verfahrens ist die Weigerung der Paritätischen Stelle, der FA Zugang zu Informationen über den Umgang mit rechtswidrigen Rx-Boni ausländischer Arzneimittelversender zu gewähren. Bereits im Oktober habe man auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsicht in entsprechende Unterlagen beantragt. Der Antrag sei mit der Begründung abgelehnt worden, die Paritätische Stelle sei keine informationspflichtige Einrichtung im Sinne des IFG. Gegen diese Entscheidung habe man fristgerecht Widerspruch eingelegt, ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid sei jedoch bis heute nicht ergangen.

„Wir sehen hierin eine klare Missachtung gesetzlicher Transparenzpflichten“, erklärt die Freie Apothekerschaft. „Die Paritätische Stelle übernimmt zentrale Steuerungs- und Kontrollaufgaben im Apothekenwesen. Gerade vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz.“

Nach Auffassung der Freien Apothekerschaft handelt es sich bei der Paritätischen Stelle um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 IFG. Mit der erhobenen Untätigkeitsklage verfolge man das Ziel, sowohl eine gerichtliche Klärung der Informationspflicht als auch den Zugang zu den konkret begehrten Informationen zu erreichen.

„Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für einen rechtlich geordneten Wettbewerb und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Apothekenmarkt“, so die Freie Apothekerschaft weiter. „Wir werden daher konsequent für die Durchsetzung von Informationsrechten eintreten.“

Die Paritätische Stelle ist ein vom Gesetzgeber eingesetztes Kontrollgremium. Sie besteht aus jeweils drei Mitgliedern des GKV-Spitzenverbandes und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Das Gremium soll unter anderem Verstöße gegen die sozialrechtliche Arzneimittelpreisbindung – also etwa unzulässige Rabatte oder Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – ahnden und entsprechende Sanktionen verhängen. Doch aus Angst vor persönlicher Haftung ist bislang nichts geschehen. Mit der Apothekenreform soll diese ausgeschlossen werden.