Klare Regeln für Versender

Rx-Boni: FA nimmt Bundesamt in die Pflicht 22.08.2025 13:43 Uhr

Berlin - 

Die Freie Apothekerschaft (FA) hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aufgefordert, gegen die Rabatt- und Bonusaktionen der großen Versender einzuschreiten. Nach Ansicht der Apothekerschaft verstoßen diese Aktionen klar gegen die gesetzliche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente – und benachteiligen damit die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland. Die FA fordert ein klares Signal der Aufsichtsbehörden, damit Recht und Fairness wieder zählen und die Versorgung der Patienten gesichert bleibt.

„Wenn ausländische Versender ungestraft weiter Rechtsbrüche begehen dürfen, während Vor-Ort-Apotheken sich an die Regeln halten müssen, gefährdet das nicht nur die Existenz vieler Apotheken, sondern am Ende auch die Sicherheit und Versorgung der Patientinnen und Patienten. Wir brauchen jetzt ein klares Signal der Aufsichtsbehörden, dass Recht und Fairness gelten“, erklärt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA. In einem Anschreiben beantragt die FA beim BAS ein aufsichtsbehördliches Einschreiten gegen die Rx-Boni und -Rabatte großer Arzneimittelversender. Für die rechtliche Unterstützung bei der Erstellung des Aufforderungsschriftsatzes hat die FA die Rechtsanwälte Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt.

Dass Rx-Rabatte und Boni rechtswidrig seien, sei bereits gerichtlich eindeutig bestätigt worden, und auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Juli ändere daran nichts, da diese keine Aussage über die derzeit geltende Rechtslage treffe, heißt es in dem Schreiben.

Trotz bekannter Verstöße würden gesetzliche Krankenkassen jedoch weiterhin mit diesen Anbietern abrechnen. Damit würden die klaren Vorgaben des Sozialgesetzbuches ignoriert und der Apothekenmarkt zugunsten der Versandriesen verzerrt – zum Nachteil der gesetzestreuen Vor-Ort-Apotheken.

Das BAS führe gemäß SGB IV die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung, heißt es in dem Schreiben. Damit sei das BAS verpflichtet, im Falle eines rechtswidrigen Handelns oder Unterlassens einer gesetzlichen Krankenkasse aktiv einzuschreiten. „Nach dieser Vorschrift darf das BAS Verstöße gegen geltendes Recht nicht einfach hinnehmen. Vielmehr muss die Behörde zunächst beratend auf die Krankenkasse einwirken und ihr eine angemessene Frist setzen, um die Rechtsverletzung zu beheben“, heißt es weiter. Sollten die Krankenkassen dieser Aufforderungen nicht nachkommen, sei das BAS verpflichtet, sie zur Beseitigung des Rechtsverstoßes zu verpflichten oder, wenn auch dies erfolglos bleibe, Zwangsmittel aus dem Verwaltungsvollstreckungsrecht anzuwenden, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. „Das BAS hat also nicht nur das Recht, sondern auch die ausdrückliche Aufgabe, bei Rechtsverstößen der Krankenkassen konsequent und mit Nachdruck für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu sorgen.“

„Zur Vermeidung eines Rechtsstreits regen wir somit namens und in Vollmacht der Freien Apothekerschaft an, dass das BAS – unter Nutzung der ihr zustehenden aufsichtsrechtlichen Mittel – gegen die rechtswidrige Praxis der Abgabe rezeptpflichtiger Humanarzneimittel unter Missachtung der Preisbindung einschreiten möge“, so die Aufforderung des Schreibens.