Paritätische Stelle soll aktiv werden
Zuzahlungserlass: BMG fordert Durchgreifen gegen Versender 31.07.2026 17:14 Uhr
Berlin -
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt ein sozialrechtliches Boni- und Rabattverbot für Apotheken. Das betrifft zwar auch Versandapotheken aus dem europäischen Ausland, doch die werben weiterhin mit einem Verzicht auf die Zuzahlung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt klar, dass es sich dabei um Verstöße gegen die Arzneimittelpreisbindung und das Verbot von Zuwendungen handelt. Beides könne mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro für jeden Verstoß geahndet werden. Aus Sicht des BMG ist es erforderlich, dass die Paritätische Stelle aktiv wird.