Video-Interview DAV

„Rückzahlung im ersten Quartal möglich“ Alexander Müller, 23.12.2009 13:00 Uhr

Berlin - 



Der Kassenabschlag wurde mit dem Schiedsspruch vom vergangenen Montag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro gesenkt. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. APOTHEKE ADHOC fragte Karl-Heinz Resch, Geschäftsführer für Wirtschaft und Soziales beim Deutschen Apothekerverband, zur Umsetzung des Schiedsspruchs, der Reaktion der Krankenkassen und der Höhe des Abschlags im kommenden Jahr.



ADHOC: Können die Apotheker mit dem Schiedsspruch zufrieden sein?

RESCH: Ich glaube schon, weil wir mit dieser Entscheidung Neuland betreten haben, was die Anpassungsregeln des Abschlages anbelangt. Vorher hat der Gesetzgeber den Abschlag festgesetzt, jetzt ist es Sache der Selbstverwaltung. Die Schiedsstelle hat klare Anpassungsregeln für die Zukunft festgelegt - auch darüber können die Apotheker froh sein.



ADHOC: Und die Krankenkassen?

RESCH: Die Kassen sollten im Kern akzeptieren, dass wir ähnliche Mechanismen schon für Ärzte, Zahnärzte, auch Krankenhäuser haben. Diese Regeln können sie jetzt auch für Apotheken anwenden. Dazu gibt das Gesetz die Handhabung, und die Schiedsstelle hat uns jetzt geholfen, klare Regeln zu formulieren.



ADHOC: Werden die Kassen trotzdem klagen?

RESCH: Ich erwarte, dass sie vor Gericht gehen. Wir haben einen heftigen Streit in der Frage, ob Mehrleistungen für Rabattverträge in einem Kollektivvertrag anerkannt werden dürfen. Wir vertreten die Auffassung, dass die Apotheken kollektiv verpflichtet sind, Mehrleistungen in der Umsetzung der Rabattverträge zu erbringen. Und da alle Kassen solche Rabattverträge haben, wäre es absolut irreführend und aufwändig, wenn jede Apotheke oder jeder Verband mit jeder Kasse eine Sonderregelung treffen müsste. Hier hat die Schiedsstelle ganz eindeutig und einvernehmlich gesagt: Mehrleistungen für Rabattverträge werden anerkannt und honoriert.



ADHOC: Was ist der Schiedsspruch dann wert?

RESCH: Es ist das erste Mal, dass hier ein Abschlag durch die Selbstverwaltung verhandelt wurde. Vorher hat es der Gesetzgeber einfach festgesetzt. Dabei war unklar, welche Parameter man zugrunde legt. Die hat uns jetzt die Schiedsstelle an die Hand gegeben - und zwar alle drei Vorsitzenden einvernehmlich. Das Gute an diesen Vorgaben ist, Leistung angemessen zu honorieren, auch Kostensteigerungen angemessen im Abschlag abzubilden.



ADHOC: Welcher Abschlag gilt 2010?

RESCH: Wir gehen davon aus, dass der Grundstein zunächst mal gelegt ist durch die 1,75 Euro. Das ist die Ausgangsbasis für die Verhandlungen über den Abschlag 2010. Auf dieser Basis werden die Parameter angewendet, die die Schiedsstelle festgelegt hat: Sachkosten auf Basis der Inflationsrate, Personalkosten auf Basis von Wirkungen der Tarifverträge und Gesamtzahl des Personals. Damit gehen wir in die Verhandlungen, ausgehend von 1,75 Euro.



ADHOC: Wann wird wieder verhandelt?

RESCH: Das geht gleich wieder weiter. Wir starten direkt im Januar, um über die Anpassung des Abschlags zu verhandeln. Mehrleistungen und Kostensteigerungen werden in der Vergütung berücksichtigt, wie auch bei Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern. Mit der neuen Gesetzeslage ist es der Selbstverwaltung übertragen, diese Anpassungen Jahr für Jahr auszuhandeln.



ADHOC: Wann wird der Abschlag zurückgezahlt?

RESCH: Wir setzen darauf, dass der GKV-Spitzenverband, unbeschadet einer möglichen Klage, zwischen dem Grundsatzstreit über das Thema Rabattverträge und einer Abwicklung des Schiedsspruches trennt. Wenn wir uns in diesem Sinne verständigen können, wäre eine Rückzahlung im ersten Quartal 2010 möglich.