AOK Rheinland-Hamburg

Rückruf in drei Tagen Alexander Müller, 21.07.2010 09:58 Uhr

Berlin - 

Als Beleg für die Zweiklassenmedizin muss immer wieder die Terminvergabe bei Fachärzten herhalten. Dem will die AOK Rheinland-Hamburg anscheinend entgegentreten und bietet ihren Versicherten als besonderen Service eine Sonderbehandlung in der Praxis: „Arzt-Termin in 3 Tagen“, so der Titel der kostenlosen Zusatzleistung. Weil dieses Versprechen aber nicht ganz wörtlich zu verstehen ist, droht der Kasse jetzt ein juristisches Nachspiel.

Unter der Überschrift „AOK-Versicherte nach vorne, bitte!“ weist die Kasse auf die Schwierigkeiten hin, gerade bei Fachärzten schnell einen Termin zu bekommen. In solchen Engpässen können sich die Patienten bei der Kasse melden. „Wir kümmern uns darum, Ihnen innerhalb von 3 Werktagen einen Arzttermin zu organisieren - versprochen“, so die Kasse.

Damit ist allerdings nicht gemeint, dass man nach drei Tagen tatsächlich im Behandlungszimmer sitzt. Am Ende des Textes erklärt die AOK, wie die Termingarantie funktioniert: Die Versicherten melden sich bei Terminproblemen über eine kostenlose Hotline bei der Kasse. Die nimmt dann selbst Kontakt zum Facharzt auf. „Innerhalb von drei Werktagen teilen wir Ihnen einen zeitnahen Termin mit. Sie entscheiden dann, ob Ihnen der neue Termin passt.“ Eine Garantie, dass der Arzt innerhalb der nächsten drei Tage Zeit hat, kann die Kasse nicht geben.

Die Wettbewerbszentrale findet das Angebot irreführend und hat die AOK Rheinland-Hamburg abgemahnt. Verbrauchern werde der Eindruck vermittelt, sie bekämen innerhalb von drei Tagen einen Termin, so die Begründung. Eine Reaktion der Kasse steht noch aus.