Nur drei Kammern ohne Vermögen
Rücklagen: Haben Kammermitglieder zu viel gezahlt? 10.07.2025 13:58 Uhr
Berlin -
Apothekerkammern dürfen kein Vermögen anhäufen; ein aktuelles Urteil bringt dazu frischen Wind in die Debatte. Aber in welchen Kammerbezirken wurden noch unzulässige Rücklagen aufgebaut? Wo drohen den Kammern Einsprüche gegen Beitragsbescheide und Rückzahlungen? Obwohl sie Körperschaften öffentlichen Rechts sind, wollen die allerwenigsten Kammern dazu Einblicke geben. So werden, wie zur Stunde in Hessen, die Mitglieder wohl selbst aktiv ihre Auskunftsrechte geltend machen müssen.