GKV-Leistungskatalog

Rösler: Ohne Studien keine Erstattung APOTHEKE ADHOC/dpa, 26.10.2010 16:33 Uhr

Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will Arzneimittel im äußersten Fall aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen streichen lassen, wenn die Hersteller keine Studien zum Nutzen im Vergleich zu anderen Medikamenten vorlegen. „Kommt die Industrie der Forderung nach einer Studie nicht nach, soll der Gemeinsame Bundesausschuss das Recht erhalten, das Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen“, sagte Rösler der Aachener Zeitung.

Rösler reagierte damit auf Kritik an den geplanten Änderungen der vergleichenden Nutzenbewertung. Nach dem Willen der Koalition soll der G-BA die Verordnung von Arzneimitteln künftig nur noch einschränken oder ausschließen dürfen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen ist. Das Gremium müsste somit nachweisen, dass ein Mittel keinen Zusatznutzen hat. Bislang reichte es, dass der Zusatznutzen nicht belegt werden konnte.

Der G-BA hatte moniert, dass Hersteller die Verordnungseinschränkung umgehen könnten, indem sie keine Studien vorlegten. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte Kritik geäußert: „Man kann prinzipiell nicht beweisen, dass etwas nicht da ist“, sagte IQWiG-Chef Professor Dr. Jürgen Windeler. Rösler will die Anforderungen an die Studien nun so gestalten, dass tatsächlich belegt werden kann, ob das Mittel einen Zusatznutzen hat oder nicht.