Nur Abrechnung von Teilmengen
Rezepturen: „Dann werfen bald alle das Handtuch“ 17.11.2025 17:43 Uhr
München -
Gerade hat das Bundessozialgericht (BSG) im Streit um die Abrechnung von Rezepturen zugunsten der Apotheken entschieden, schon will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Regelung kassieren: Mit der Apothekenreform soll klargestellt werden, dass nicht die jeweils erforderliche Packung, sondern nur die tatsächlich verarbeitete Teilmenge abgerechnet werden kann. Apotheker warnen vor dramatischen Folgen.