Rahmenvertrag

DAV: Grünes Licht für Retax-Frieden Alexander Müller, 29.04.2013 12:37 Uhr

Neuer Rahmenvertrag: Die Apotheker wollen Null-Retaxationen der Krankenkassen verbieten. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Apotheker wollen Null-Retaxationen der Krankenkassen endgültig abschaffen: Laut einer geplanten Änderung des Rahmenvertrags dürfen die Kassen bei Falschabgaben künftig nur noch den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Formfehler auf Rezepten sollen zudem noch nachträglich geheilt werden können. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) stimmte am Freitag für entsprechende Änderungen. Allerdings müssen die Kassen dem neuen Vertrag noch zustimmen – daran ist es zuletzt mehrfach gescheitert.

Der Vertragsentwurf regelt explizit, wann der Zahlungsanspruch einer Apotheke entfällt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn wichtige Angaben fehlen, Fristen überschritten wurden oder die Abgabe vor dem Zeitpunkt der Verordnung erfolgte. Auch offensichtlich gefälschte Rezepte bekommt der Apotheker nicht erstattet. „Formale Fehler“ sollen von den Apotheken „im Rahmen der geltenden Vorschriften behoben ('geheilt') werden“ können.

Verstößt eine Apotheke gegen die Abgabevorschriften, darf die Kasse weiterhin retaxieren. Laut dem neuen Vertrag kann sie aber nur noch „einen Ausgleich des ihr entstandenen wirtschaftlichen Schadens verlangen, der bei vorschriftsgemäßer Abgabe und Abrechnung nicht eingetreten wäre“. Null-Retaxationen wären damit ausgeschlossen.

Als falsch abgegeben definiert der neue Vertrag etwa die Nichtbeachtung der Substitutionsvorgaben. Auch wenn der Apotheker die verordnete Packungsgröße nicht beachtet oder bei einer notwendigen Stückelung das Wirtschaftlichkeitsgebot außer Acht lässt, darf die Kasse die Rechnung kürzen.

Den entstandenen Schaden müssen die Kassen konkret belegen. Ist dies – etwa bei entgangenen Rabatten aus Rabattverträgen – nicht möglich, können pauschale Ausgleichszahlungen vereinbart werden.

Retaxierte Rezepte sollen die Kassen künftig an die Apotheken zurückschicken. Enthält das Rezept auch korrekt abgerechnete Zeilen, erhält die Apotheke eine Kopie des Originals.

Der GKV-Spitzenverband muss den Änderungen des Rahmenvertrags noch zustimmen. In den Verhandlungen waren der DAV und der Kassenverband bereits mehrfach übereingekommen. Doch in der internen Abstimmung auf Kassenseite hatte sich dem Vernehmen nach insbesondere der AOK-Bundesverband wiederholt quergestellt. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die von den Apothekern schon verabschiedeten Änderungen von den Kassen bestätigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Apotheker wollen Null-Retaxationen

der Krankenkassen endgültig abschaffen: Laut einer geplanten

Änderung des Rahmenvertrags dürfen die Kassen bei Falschabgaben

künftig nur noch den tatsächlich entstandenen Schaden geltend

machen. Formfehler auf Rezepten sollen zudem noch nachträglich

geheilt werden können. Die Mitgliederversammlung des Deutschen

Apothekerverbands (DAV) stimmte am Freitag für entsprechende

Änderungen. Allerdings müssen die Kassen dem neuen Vertrag noch

zustimmen – daran ist es zuletzt mehrfach gescheitert.