Krankenkassen

Rabattvertrag als Lottogewinn APOTHEKE ADHOC, 18.09.2012 12:22 Uhr

Berlin - 

Die Zuschläge bei Rabattausschreibungen werden immer mit großer Spannung erwartet: Die Kassen prüfen die Angebote sehr genau, alles ist nach dem Vergaberecht streng geregelt. Doch was passiert, wenn zwei Bieter dasselbe Gebot abgeben? Die IKK Classic löste das Problem mithilfe der Lotterie.

Fünf Hersteller hatten in der jüngsten Ausschreibung der IKK Classic ein identisches Gebot abgegeben. Daraufhin bekam jedes Unternehmen nach dem Zufallsprinzip eine Nummer zugewiesen. Der Sieger wurde dann in der Ziehung der Lottozahlen am vergangenen Samstag ausgelost. Wessen Zahl am nächsten an der gezogenen Zahl – der Null – lag, bekam den Zuschlag.

Einem Sprecher der Kasse zufolge kein ungewöhnliches Verfahren: Die IKK Classic selbst habe so bereits einige Male verfahren, auch bei anderen Krankenkassen sei die Lotterie schon zum Einsatz gekommen. Selbst in der Politik seien mit ihrer Hilfe schon Entscheidungen gefallen, so der Sprecher. Immerhin sei die offizielle Ziehung der Lottozahlen über jeden Zweifel erhaben und die Auslosung öffentlich und transparent.

Andere Krankenkassen sehen das nicht so: „Das muss doch ein Aprilscherz sein“, so kommentierte die AOK das Vorgehen im Handelsblatt. Man selbst habe in neun Ausschreibungen noch nie zwei gleiche Angebote gehabt. Bei der IKK Classic sei dies hingegen nicht unüblich, erklärt ein Sprecher: Die Kasse gebe für jedes Fachlos einen Durchschnittspreis und den Absatz des Vorjahres vor. Die Hersteller böten dann einen prozentualen Rabatt an, aus dem der rabattierte Gesamtumsatz errechnet werde.