AOK

"Rabattverträge als Übergangsmodell" Alexander Müller, 28.11.2007 10:44 Uhr

Berlin - 

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, hält die von ihm federführend verhandelten Rabattverträge für ein Übergangsmodell auf dem Weg zu direkten Preisvereinbarungen zwischen Herstellern und Kassen sowie kassenspezifischen Positivlisten. Schon in der kommenden Legislaturperiode werde die aktuelle „Umbruchsituation“ durch neue Maßnahmen ersetzt, sagte er auf der Handelsblatt-Veranstaltung „Health“ in Berlin. Derzeit könnten mit Hilfe der Rabattverträge Ressourcen erschlossen werden, um die hohe Ausgabensteigerung bei den innovativen Präparaten abzufangen.

Hermann Hofmann, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, nannte den anhaltenden Druck im Generikamarkt einen „Freifahrtsschein für die Preispolitik der forschenden Hersteller“. Innerhalb eines Jahres hätten Generika-Unternehmen die Herstellerabgabepreise (HAP) für ihre Produkte um 31 Prozent gesenkt. In diese „historisch beispiellose Preissenkung“ seien die Rabattverträge noch nicht eingerechnet. Eine Kompensation durch die Mengenausweitung habe es nicht gegeben, so Hofmann. Wenn Kassen jetzt auch noch Rabattverträge über Originalpräparate kurz vor Ablauf des Patents abschließen könnten, seien diese Märkte für Generikahersteller abgeriegelt. Einen Generikawettbewerb gebe es dann langfristig nicht mehr, warnte Hofmann. Er forderte die AOK auf, jetzt die Vorgaben der Vergabekammern in Düsseldorf und Bonn umzusetzen.

Die Geschäftsführerin des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, verwies bei den Ausgaben auf die Verschiebung innerhalb des patentgeschützten Segments: „Es gibt einen starken Abschwung bei Präparaten mit Generika-Konkurrenz. Die Me-too-Debatte kann ad acta gelegt werden“, so Yzer. Der VFA kritisiere die Rabattverträge nicht grundsätzlich: „Die Verträge sollte Steuerungsinstrumente sein, aber nicht so. Die Regulierungen konterkarieren alle wettbewerblichen Maßnahmen.“ Deshalb sei es notwendig, dass Vergabe- und Kartellrecht in vollem Umfang auf die Krankenkassen angewendet würden, forderte Yzer.

Hermann entgegnete, dass die Sozialgerichte eindeutig für die Rabattverträge zuständig seien und nicht „irgendwelche Vergabekammern, die sonst über Bauverträge in Hückelhoven befinden.“ Einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der AOK kann er nicht erkennen: „Wir haben keinen kurzfristigen Erfolg eingefahren, der nach einer Marktbereinigung nicht mehr wiederholt werden könnte“, so Hermann. Deshalb lege die AOK Wert auf eine Marktdifferenzierung.